Fettabscheider-Pflicht: Wer braucht einen? Gesetzliche Grundlagen
Das Wichtigste auf einen Blick
In Deutschland gilt: Jeder Betrieb, der gewerblich oder industriell fetthaltiges Abwasser produziert, ist zum Einbau und Betrieb eines Fettabscheiders verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Normen — insbesondere dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der DIN EN 1825.
Die gesetzlichen Grundlagen im Überblick
1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das WHG ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer in Deutschland.
- § 57 WHG regelt die Einleitung von Abwasser in Gewässer
- § 58 WHG regelt die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Kanalisation)
Kernaussage: Abwasser darf nur so eingeleitet werden, dass die Schadstofffracht so gering wie möglich gehalten wird. Fett ist ein Schadstoff im Sinne des Gesetzes.
In der Praxis bedeutet das: Wer fetthaltiges Abwasser produziert, muss es vorbehandeln — und dafür braucht man einen Fettabscheider.
Mehr Details: WHG und AwSV Pflichten erklärt
2. AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
Die AwSV konkretisiert die Anforderungen des WHG:
- Fettabscheider sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Sie müssen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden
- Regelmäßige Überprüfung ist Pflicht
- Bei bestimmten Anlagengrößen ist ein WHG-Fachbetrieb erforderlich
3. DIN EN 1825 — Die zentrale Norm
Die DIN EN 1825 ist die europäische Norm für Fettabscheider und besteht aus zwei Teilen:
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| DIN EN 1825-1 | Bau- und Prüfgrundsätze — wie ein Fettabscheider gebaut sein muss |
| DIN EN 1825-2 | Wahl der Nenngröße — wie groß der Fettabscheider sein muss |
Die DIN EN 1825 legt fest:
- Mindestanforderungen an Materialien und Konstruktion
- Prüfverfahren für die Abscheideleistung
- Berechnungsformel für die richtige Größe
Mehr dazu: DIN EN 1825 erklärt
4. DIN 4040-100 — Betrieb und Wartung
Die DIN 4040-100 ergänzt die DIN EN 1825 und regelt den Betrieb, die Wartung und die Generalinspektion:
- Regelmäßige Eigenkontrolle (mindestens monatlich)
- Führen eines Betriebstagebuchs
- Halbjährliche Wartung durch Fachpersonal
- Generalinspektion alle 5 Jahre
Mehr dazu: DIN 4040-100 erklärt
5. Kommunale Satzungen
Zusätzlich zu den Bundesgesetzen und Normen haben Kommunen eigene Entwässerungssatzungen. Diese können strengere Anforderungen stellen als die Bundesgesetze.
Typische kommunale Anforderungen:
- Maximale Fett-Grenzwerte im Abwasser (oft 100-250 mg/l)
- Vorgaben zur Entsorgungshäufigkeit
- Meldepflichten bei Neuinstallation
- Anforderungen an die Dokumentation
Tipp: Informieren Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Abwasserzweckverband über die lokalen Vorschriften!
Welche Betriebe brauchen einen Fettabscheider?
Definitiv Pflicht — Keine Ausnahme:
| Betriebsart | Grund | Mehr Infos |
|---|---|---|
| Restaurants & Gaststätten | Kochen, Braten, Frittieren erzeugt stark fetthaltiges Abwasser | → Restaurant-Guide |
| Hotels mit Küche | Wie Restaurant, oft zusätzlich Wäscherei | → Hotel-Guide |
| Kantinen & Betriebsrestaurants | Großküchenproduktion mit hohem Fettanfall | → Kantinen-Guide |
| Imbisse & Schnellrestaurants | Besonders Fritteusen produzieren viel Fett | → Imbiss-Guide |
| Metzgereien & Fleischereien | Tierische Fette, besonders hoher Fettgehalt | → Metzgerei-Guide |
| Bäckereien & Konditoreien | Butter, Margarine, Speisefette | → Bäckerei-Guide |
| Catering-Unternehmen | Lebensmittelzubereitung im großen Stil | → Catering-Guide |
Sonderfälle — Oft Pflicht, aber prüfen:
| Betriebsart | Situation |
|---|---|
| Food Trucks | Grundsätzlich Pflicht, aber besondere Lösungen nötig (mobil!) → Food-Truck-Guide |
| Eiscafés | Pflicht, wenn Speiseeis selbst hergestellt wird |
| Pizzerien | Pflicht — auch wenn „nur" Pizza gebacken wird (Käse = Fett!) |
| Bars & Kneipen | Pflicht, wenn warme Speisen zubereitet werden. Nur Getränkeausschank: oft keine Pflicht |
| Vereinsheime | Pflicht, wenn regelmäßig gekocht wird |
| Schulen & Kitas | Pflicht, wenn eigene Küche vorhanden |
| Krankenhäuser | Pflicht — Großküche vorhanden |
| Pflegeheime | Pflicht — wie Krankenhaus |
| Supermärkte | Pflicht, wenn Frischetheke mit Zubereitung (Grillhähnchen, Salatbar etc.) |
Keine Pflicht — in der Regel:
- Reine Getränkebars ohne Speisezubereitung
- Büros mit Teeküche (kein gewerbliches Kochen)
- Wohngebäude (private Haushalte)
- Reine Lager- und Logistikbetriebe
Achtung: Im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Untere Wasserbehörde oder der Abwasserzweckverband. Fragen Sie dort nach, bevor Sie auf einen Fettabscheider verzichten!
Ab wann gilt die Pflicht?
Bei Neueröffnung
Der Fettabscheider muss vor Aufnahme des Betriebs installiert und betriebsbereit sein. Die Baugenehmigung enthält in der Regel die Auflage zum Einbau eines Fettabscheiders.
Bei Übernahme eines Betriebs
Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, übernehmen Sie auch die Pflicht zum Betrieb und zur Wartung des Fettabscheiders. Prüfen Sie:
- Ist ein Fettabscheider vorhanden?
- Ist er groß genug (richtige Nenngröße)?
- Ist er in funktionsfähigem Zustand?
- Ist das Betriebstagebuch aktuell?
Bei bestehendem Betrieb ohne Fettabscheider
Wenn Ihr Betrieb keinen Fettabscheider hat, aber einen braucht, müssen Sie sofort handeln. Kontaktieren Sie:
- Ihre Untere Wasserbehörde
- Einen Fachplaner oder WHG-Fachbetrieb
- Eventuell auch den Vermieter (falls Mietobjekt)
Was muss ich konkret tun?
Wenn Sie zur Installation eines Fettabscheiders verpflichtet sind, müssen Sie:
- Richtige Größe berechnen lassen → Größenberechnung
- Passenden Typ wählen → Fettabscheider-Arten
- Installation durch Fachbetrieb durchführen lassen
- Abnahme durch die zuständige Behörde
- Betriebstagebuch anlegen → Betriebstagebuch-Pflicht
- Regelmäßige Eigenkontrolle durchführen → Eigenkontrolle-Anleitung
- Regelmäßige Entsorgung beauftragen → Entsorgung-Ablauf
- Halbjährliche Wartung durchführen lassen → Wartung erklärt
- Generalinspektion alle 5 Jahre → Generalinspektion erklärt
Häufige Fragen (FAQ)
Ich betreibe nur einen kleinen Imbiss. Brauche ich wirklich einen Fettabscheider?
Ja. Die Größe des Betriebs spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob fetthaltiges Abwasser anfällt. Bei einem Imbiss mit Fritteuse ist das definitiv der Fall. Für kleine Betriebe gibt es kompakte Lösungen (z.B. Fettabscheider unter der Spüle).
Mein Vermieter sagt, ich brauche keinen. Stimmt das?
Nein — die gesetzliche Pflicht gilt unabhängig davon, was der Vermieter sagt. Als Betreiber sind Sie verantwortlich. Allerdings kann die Kostenfrage zwischen Mieter und Vermieter vertraglich geregelt werden.
Was passiert, wenn ich keinen Fettabscheider einbaue?
Sie riskieren Bußgelder bis zu 50.000 € und mehr, die Anordnung einer Nachrüstung durch die Behörde und im schlimmsten Fall eine Betriebsschließung. Details: Bußgelder und Strafen
Gibt es Fördermittel für den Einbau?
In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es Förderprogramme oder zinsgünstige Darlehen für Umweltschutzmaßnahmen. Fragen Sie bei Ihrer IHK oder Ihrer Gemeinde nach.
Weiterführende Artikel
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