Fettabscheider-Pflicht: Wer braucht einen? Gesetzliche Grundlagen

Welche Betriebe in Deutschland einen Fettabscheider brauchen. Gesetzliche Grundlagen nach WHG, AwSV und DIN EN 1825. Pflichten für Gastronomie, Hotels, Metzgereien u.v.m.

Aktualisiert am 18.02.2026
~5 Min. Lesezeit

Fettabscheider-Pflicht: Wer braucht einen? Gesetzliche Grundlagen

Das Wichtigste auf einen Blick

In Deutschland gilt: Jeder Betrieb, der gewerblich oder industriell fetthaltiges Abwasser produziert, ist zum Einbau und Betrieb eines Fettabscheiders verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Normen — insbesondere dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der DIN EN 1825.


Die gesetzlichen Grundlagen im Überblick

1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das WHG ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer in Deutschland.

  • § 57 WHG regelt die Einleitung von Abwasser in Gewässer
  • § 58 WHG regelt die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Kanalisation)

Kernaussage: Abwasser darf nur so eingeleitet werden, dass die Schadstofffracht so gering wie möglich gehalten wird. Fett ist ein Schadstoff im Sinne des Gesetzes.

In der Praxis bedeutet das: Wer fetthaltiges Abwasser produziert, muss es vorbehandeln — und dafür braucht man einen Fettabscheider.

Mehr Details: WHG und AwSV Pflichten erklärt

2. AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Die AwSV konkretisiert die Anforderungen des WHG:

  • Fettabscheider sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Sie müssen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden
  • Regelmäßige Überprüfung ist Pflicht
  • Bei bestimmten Anlagengrößen ist ein WHG-Fachbetrieb erforderlich

3. DIN EN 1825 — Die zentrale Norm

Die DIN EN 1825 ist die europäische Norm für Fettabscheider und besteht aus zwei Teilen:

NormInhalt
DIN EN 1825-1Bau- und Prüfgrundsätze — wie ein Fettabscheider gebaut sein muss
DIN EN 1825-2Wahl der Nenngröße — wie groß der Fettabscheider sein muss

Die DIN EN 1825 legt fest:

  • Mindestanforderungen an Materialien und Konstruktion
  • Prüfverfahren für die Abscheideleistung
  • Berechnungsformel für die richtige Größe

Mehr dazu: DIN EN 1825 erklärt

4. DIN 4040-100 — Betrieb und Wartung

Die DIN 4040-100 ergänzt die DIN EN 1825 und regelt den Betrieb, die Wartung und die Generalinspektion:

  • Regelmäßige Eigenkontrolle (mindestens monatlich)
  • Führen eines Betriebstagebuchs
  • Halbjährliche Wartung durch Fachpersonal
  • Generalinspektion alle 5 Jahre

Mehr dazu: DIN 4040-100 erklärt

5. Kommunale Satzungen

Zusätzlich zu den Bundesgesetzen und Normen haben Kommunen eigene Entwässerungssatzungen. Diese können strengere Anforderungen stellen als die Bundesgesetze.

Typische kommunale Anforderungen:

  • Maximale Fett-Grenzwerte im Abwasser (oft 100-250 mg/l)
  • Vorgaben zur Entsorgungshäufigkeit
  • Meldepflichten bei Neuinstallation
  • Anforderungen an die Dokumentation
Tipp: Informieren Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Abwasserzweckverband über die lokalen Vorschriften!

Welche Betriebe brauchen einen Fettabscheider?

Definitiv Pflicht — Keine Ausnahme:

BetriebsartGrundMehr Infos
Restaurants & GaststättenKochen, Braten, Frittieren erzeugt stark fetthaltiges Abwasser→ Restaurant-Guide
Hotels mit KücheWie Restaurant, oft zusätzlich Wäscherei→ Hotel-Guide
Kantinen & BetriebsrestaurantsGroßküchenproduktion mit hohem Fettanfall→ Kantinen-Guide
Imbisse & SchnellrestaurantsBesonders Fritteusen produzieren viel Fett→ Imbiss-Guide
Metzgereien & FleischereienTierische Fette, besonders hoher Fettgehalt→ Metzgerei-Guide
Bäckereien & KonditoreienButter, Margarine, Speisefette→ Bäckerei-Guide
Catering-UnternehmenLebensmittelzubereitung im großen Stil→ Catering-Guide

Sonderfälle — Oft Pflicht, aber prüfen:

BetriebsartSituation
Food TrucksGrundsätzlich Pflicht, aber besondere Lösungen nötig (mobil!) → Food-Truck-Guide
EiscafésPflicht, wenn Speiseeis selbst hergestellt wird
PizzerienPflicht — auch wenn „nur" Pizza gebacken wird (Käse = Fett!)
Bars & KneipenPflicht, wenn warme Speisen zubereitet werden. Nur Getränkeausschank: oft keine Pflicht
VereinsheimePflicht, wenn regelmäßig gekocht wird
Schulen & KitasPflicht, wenn eigene Küche vorhanden
KrankenhäuserPflicht — Großküche vorhanden
PflegeheimePflicht — wie Krankenhaus
SupermärktePflicht, wenn Frischetheke mit Zubereitung (Grillhähnchen, Salatbar etc.)

Keine Pflicht — in der Regel:

  • Reine Getränkebars ohne Speisezubereitung
  • Büros mit Teeküche (kein gewerbliches Kochen)
  • Wohngebäude (private Haushalte)
  • Reine Lager- und Logistikbetriebe
Achtung: Im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Untere Wasserbehörde oder der Abwasserzweckverband. Fragen Sie dort nach, bevor Sie auf einen Fettabscheider verzichten!

Ab wann gilt die Pflicht?

Bei Neueröffnung

Der Fettabscheider muss vor Aufnahme des Betriebs installiert und betriebsbereit sein. Die Baugenehmigung enthält in der Regel die Auflage zum Einbau eines Fettabscheiders.

Bei Übernahme eines Betriebs

Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, übernehmen Sie auch die Pflicht zum Betrieb und zur Wartung des Fettabscheiders. Prüfen Sie:

  • Ist ein Fettabscheider vorhanden?
  • Ist er groß genug (richtige Nenngröße)?
  • Ist er in funktionsfähigem Zustand?
  • Ist das Betriebstagebuch aktuell?

Bei bestehendem Betrieb ohne Fettabscheider

Wenn Ihr Betrieb keinen Fettabscheider hat, aber einen braucht, müssen Sie sofort handeln. Kontaktieren Sie:

  1. Ihre Untere Wasserbehörde
  2. Einen Fachplaner oder WHG-Fachbetrieb
  3. Eventuell auch den Vermieter (falls Mietobjekt)

Was muss ich konkret tun?

Wenn Sie zur Installation eines Fettabscheiders verpflichtet sind, müssen Sie:

  1. Richtige Größe berechnen lassen → Größenberechnung
  2. Passenden Typ wählenFettabscheider-Arten
  3. Installation durch Fachbetrieb durchführen lassen
  4. Abnahme durch die zuständige Behörde
  5. Betriebstagebuch anlegen → Betriebstagebuch-Pflicht
  6. Regelmäßige Eigenkontrolle durchführen → Eigenkontrolle-Anleitung
  7. Regelmäßige Entsorgung beauftragen → Entsorgung-Ablauf
  8. Halbjährliche Wartung durchführen lassen → Wartung erklärt
  9. Generalinspektion alle 5 JahreGeneralinspektion erklärt

Häufige Fragen (FAQ)

Ich betreibe nur einen kleinen Imbiss. Brauche ich wirklich einen Fettabscheider?

Ja. Die Größe des Betriebs spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob fetthaltiges Abwasser anfällt. Bei einem Imbiss mit Fritteuse ist das definitiv der Fall. Für kleine Betriebe gibt es kompakte Lösungen (z.B. Fettabscheider unter der Spüle).

Mein Vermieter sagt, ich brauche keinen. Stimmt das?

Nein — die gesetzliche Pflicht gilt unabhängig davon, was der Vermieter sagt. Als Betreiber sind Sie verantwortlich. Allerdings kann die Kostenfrage zwischen Mieter und Vermieter vertraglich geregelt werden.

Was passiert, wenn ich keinen Fettabscheider einbaue?

Sie riskieren Bußgelder bis zu 50.000 € und mehr, die Anordnung einer Nachrüstung durch die Behörde und im schlimmsten Fall eine Betriebsschließung. Details: Bußgelder und Strafen

Gibt es Fördermittel für den Einbau?

In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es Förderprogramme oder zinsgünstige Darlehen für Umweltschutzmaßnahmen. Fragen Sie bei Ihrer IHK oder Ihrer Gemeinde nach.


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