Fettabscheider in Bäckereien & Konditoreien
Nicht immer Pflicht – aber oft
Ob eine Bäckerei einen Fettabscheider benötigt, hängt von der Art der Produktion und dem Angebot ab. Die Antwort ist weniger pauschal als in der Gastronomie.
Wann ein Fettabscheider Pflicht ist
Bäckereien mit Imbissbetrieb
Viele Bäckereien bieten heute warme Snacks an: belegte Brötchen, Pizzastücke, Schnitzel im Brötchen, Suppen. Sobald fetthaltige Speisen zubereitet oder erwärmt werden und fetthaltiges Spülwasser anfällt, besteht die Pflicht.
Konditoreien mit Café
Ein angeschlossenes Café mit warmer Küche oder Spülbetrieb für fettiges Geschirr (Kuchenteller, Sahnebesteck) kann die Pflicht auslösen.
Produktion mit hohem Fettanteil
- Herstellung von Berlinern / Krapfen (Frittieren)
- Blätterteigproduktion (große Mengen Butter/Margarine)
- Fettgebäck allgemein
Spülmaschinen
Auch wenn nur Geschirr mit Fettrückständen gespült wird, kann die Kommune einen Fettabscheider verlangen.
Wann kein Fettabscheider nötig ist
- Reine Brotbäckerei ohne Imbiss und ohne Fettgebäck
- Backstube, in der nur Teige verarbeitet werden (Mehl, Wasser, Hefe)
- Kein fetthaltiges Abwasser in nennenswerter Menge
Typische Nenngrößen
| Betriebsart | Typische NS |
|---|---|
| Reine Backstube (falls Pflicht) | NS 1 |
| Bäckerei mit kleinem Imbiss | NS 1–2 |
| Bäckerei-Café mit warmer Küche | NS 2–4 |
| Konditorei mit Café und Mittagstisch | NS 2–4 |
Besonderheiten
Mehl und Stärke im Abwasser
Bäckereien erzeugen neben Fett auch stärkehaltiges Abwasser. Stärkereste können den Schlammfang zusätzlich belasten und die Sedimentbildung fördern. Regelmäßige Entsorgung ist daher wichtig.
Butter- und Margarinefette
Pflanzliche und Milchfette aus der Backstube sind leichter zu behandeln als tierische Fette aus der Fleischverarbeitung. Die Trennleistung des Abscheiders ist bei diesen Fetten in der Regel gut.
Hygiene
Bäckereien als Lebensmittelbetriebe müssen sicherstellen, dass der Fettabscheider keine hygienischen Probleme verursacht (Geruch, Ungeziefer, Rückstau).
Kosten
| Position | Typisch |
|---|---|
| Fettabscheider NS 1–2 | 600–2.000 € |
| Einbau (Freiaufstellung) | 300–800 € |
| Entsorgung/Jahr (4–6×) | 600–1.500 € |
| Wartung/Jahr | 150–400 € |
Praxistipp: Kommune fragen
Die Fettabscheider-Pflicht ergibt sich aus der kommunalen Entwässerungssatzung. Da Bäckereien ein Grenzfall sein können, empfehlen wir:
- Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Tiefbauamt oder den Kanalnetzbetreiber
- Beschreiben Sie Ihren Betrieb (Produktion, Imbiss, Café)
- Bitten Sie um eine schriftliche Einschätzung
- Bei Pflicht: Fachplaner für die Dimensionierung beauftragen
Pflichten bei vorhandenem Fettabscheider
Wenn Sie einen Fettabscheider haben – ob freiwillig oder vorgeschrieben –, gelten die üblichen Betreiberpflichten:
- ✅ Monatliche Eigenkontrolle
- ✅ Betriebstagebuch führen
- ✅ Regelmäßige Entsorgung (mind. alle 4 Wochen)
- ✅ Halbjährliche Wartung
- ✅ Generalinspektion alle 5 Jahre
- ✅ Nachweise 5 Jahre aufbewahren
Fazit
Die reine Backstube kommt oft ohne Fettabscheider aus. Sobald jedoch ein Imbiss oder Café dazukommt, ändert sich die Lage. Im Zweifelsfall: Fragen Sie Ihre Kommune – eine schriftliche Auskunft schafft Rechtssicherheit.
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