Fettabscheider in Bäckereien & Konditoreien

Wann Bäckereien und Konditoreien einen Fettabscheider brauchen – und wann nicht.

Aktualisiert am 18.02.2026
~2 Min. Lesezeit

Fettabscheider in Bäckereien & Konditoreien

Nicht immer Pflicht – aber oft

Ob eine Bäckerei einen Fettabscheider benötigt, hängt von der Art der Produktion und dem Angebot ab. Die Antwort ist weniger pauschal als in der Gastronomie.

Wann ein Fettabscheider Pflicht ist

Bäckereien mit Imbissbetrieb

Viele Bäckereien bieten heute warme Snacks an: belegte Brötchen, Pizzastücke, Schnitzel im Brötchen, Suppen. Sobald fetthaltige Speisen zubereitet oder erwärmt werden und fetthaltiges Spülwasser anfällt, besteht die Pflicht.

Konditoreien mit Café

Ein angeschlossenes Café mit warmer Küche oder Spülbetrieb für fettiges Geschirr (Kuchenteller, Sahnebesteck) kann die Pflicht auslösen.

Produktion mit hohem Fettanteil

  • Herstellung von Berlinern / Krapfen (Frittieren)
  • Blätterteigproduktion (große Mengen Butter/Margarine)
  • Fettgebäck allgemein

Spülmaschinen

Auch wenn nur Geschirr mit Fettrückständen gespült wird, kann die Kommune einen Fettabscheider verlangen.

Wann kein Fettabscheider nötig ist

  • Reine Brotbäckerei ohne Imbiss und ohne Fettgebäck
  • Backstube, in der nur Teige verarbeitet werden (Mehl, Wasser, Hefe)
  • Kein fetthaltiges Abwasser in nennenswerter Menge
🚨
Wichtig: Die Entscheidung trifft letztlich Ihre Kommune oder der Kanalnetzbetreiber. Holen Sie im Zweifel eine schriftliche Auskunft ein.

Typische Nenngrößen

BetriebsartTypische NS
Reine Backstube (falls Pflicht)NS 1
Bäckerei mit kleinem ImbissNS 1–2
Bäckerei-Café mit warmer KücheNS 2–4
Konditorei mit Café und MittagstischNS 2–4

Besonderheiten

Mehl und Stärke im Abwasser

Bäckereien erzeugen neben Fett auch stärkehaltiges Abwasser. Stärkereste können den Schlammfang zusätzlich belasten und die Sedimentbildung fördern. Regelmäßige Entsorgung ist daher wichtig.

Butter- und Margarinefette

Pflanzliche und Milchfette aus der Backstube sind leichter zu behandeln als tierische Fette aus der Fleischverarbeitung. Die Trennleistung des Abscheiders ist bei diesen Fetten in der Regel gut.

Hygiene

Bäckereien als Lebensmittelbetriebe müssen sicherstellen, dass der Fettabscheider keine hygienischen Probleme verursacht (Geruch, Ungeziefer, Rückstau).

Kosten

PositionTypisch
Fettabscheider NS 1–2600–2.000 €
Einbau (Freiaufstellung)300–800 €
Entsorgung/Jahr (4–6×)600–1.500 €
Wartung/Jahr150–400 €

Praxistipp: Kommune fragen

Die Fettabscheider-Pflicht ergibt sich aus der kommunalen Entwässerungssatzung. Da Bäckereien ein Grenzfall sein können, empfehlen wir:

  1. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Tiefbauamt oder den Kanalnetzbetreiber
  2. Beschreiben Sie Ihren Betrieb (Produktion, Imbiss, Café)
  3. Bitten Sie um eine schriftliche Einschätzung
  4. Bei Pflicht: Fachplaner für die Dimensionierung beauftragen

Pflichten bei vorhandenem Fettabscheider

Wenn Sie einen Fettabscheider haben – ob freiwillig oder vorgeschrieben –, gelten die üblichen Betreiberpflichten:

  1. ✅ Monatliche Eigenkontrolle
  2. ✅ Betriebstagebuch führen
  3. ✅ Regelmäßige Entsorgung (mind. alle 4 Wochen)
  4. ✅ Halbjährliche Wartung
  5. ✅ Generalinspektion alle 5 Jahre
  6. ✅ Nachweise 5 Jahre aufbewahren

Fazit

Die reine Backstube kommt oft ohne Fettabscheider aus. Sobald jedoch ein Imbiss oder Café dazukommt, ändert sich die Lage. Im Zweifelsfall: Fragen Sie Ihre Kommune – eine schriftliche Auskunft schafft Rechtssicherheit.

Kostenlose Betriebstagebuch-Vorlage (PDF)

12 Monats-Eigenkontrollen, Entsorgungsnachweise mit AVV-Schlüssel und Wartungsprotokoll — druckfertig nach DIN 4040-100.

Jetzt kostenlos herunterladen