Fettabscheider im Restaurant & Gastronomie

Pflichten, Nenngrößen und typische Kosten für Fettabscheider in Restaurants und gastronomischen Betrieben.

Aktualisiert am 18.02.2026
~2 Min. Lesezeit

Fettabscheider im Restaurant & Gastronomie

Pflicht für jeden Gastronomiebetrieb

Wenn Sie ein Restaurant betreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Fettabscheider einzubauen. Das ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100 sowie den kommunalen Entwässerungssatzungen. Die Regel ist eindeutig: Wer gewerblich Speisen zubereitet und fetthaltiges Abwasser erzeugt, muss dieses vorbehandeln, bevor es ins öffentliche Kanalnetz gelangt.

Typische Nenngrößen

Die Nenngröße (NS) Ihres Fettabscheiders richtet sich nach mehreren Faktoren:

  • Anzahl der Sitzplätze bzw. Mahlzeiten pro Tag
  • Art der Küche (Frittierlastig vs. leichte Küche)
  • Angeschlossene Geräte (Spülmaschinen, Kippbratpfannen etc.)

Typische Nenngrößen in der Restaurantgastronomie:

BetriebsgrößeNenngrößeBemerkung
Kleines Restaurant (bis 50 Plätze)NS 2–4Standardfall
Mittelgroßes Restaurant (50–150 Plätze)NS 4–7Häufigste Größe
Großes Restaurant (150+ Plätze)NS 7–15Oft Erdeinbau

Die genaue Berechnung erfolgt nach DIN EN 1825-2 und sollte von einem Fachplaner durchgeführt werden. Eine zu kleine Anlage führt zu häufigeren Entsorgungen und möglichen Grenzwertüberschreitungen.

Kosten im Überblick

Anschaffung und Einbau

  • Fettabscheider (Gerät): 1.500–8.000 € je nach Nenngröße
  • Einbau Freiaufstellung: 500–2.000 €
  • Erdeinbau inkl. Tiefbau: 3.000–12.000 €
  • Probenahmeschacht: 300–800 € (oft Pflicht)

Laufende Kosten pro Jahr

  • Entsorgung (4–12× jährlich): 800–3.000 €
  • Wartung / Generalinspektion: 200–600 €
  • Eigenkontrollen (Material, Zeit): 100–300 €

Besonderheiten in der Restaurantgastronomie

Standortwahl

In Innenstadtlagen oder Kellergeschossen ist der Einbau oft schwieriger. Freiaufgestellte Abscheider unter der Spüle sind bei kleinen Betrieben üblich, bei größeren Küchen wird ein Erdeinbau im Außenbereich bevorzugt.

Fettreiche Küchen

Restaurants mit viel Frittier- und Bratarbeit (z. B. Steakhäuser, Asia-Küchen) erzeugen deutlich mehr Fett. Das bedeutet:

  • Kürzere Entsorgungsintervalle
  • Eventuell größere Nenngröße
  • Häufigere Eigenkontrollen empfehlenswert

Saisonbetrieb

Biergärten oder Saisonrestaurants können beim Wasserversorger ggf. angepasste Entsorgungsintervalle vereinbaren. Die Anlage muss aber auch im Ruhebetrieb frostfrei und funktionsfähig bleiben.

Ihre Pflichten als Betreiber

  1. Einbau eines korrekt dimensionierten Fettabscheiders (DIN EN 1825)
  2. Monatliche Eigenkontrolle mit Dokumentation im Betriebstagebuch
  3. Regelmäßige Entsorgung – mindestens alle 4 Wochen oder bei Erreichen der Speicherkapazität
  4. Halbjährliche Wartung durch Fachpersonal
  5. Generalinspektion alle 5 Jahre durch einen nach WHG zertifizierten Fachbetrieb
  6. Aufbewahrung aller Nachweise (Entsorgungsbelege, Wartungsberichte) für mindestens 5 Jahre

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Reinigungsmittel in den Fettabscheider geben, die die Trennwirkung aufheben
  • Frittieröl nie über den Abfluss entsorgen – separater Altfettbehälter nutzen
  • Betriebstagebuch nicht vergessen – bei Kontrollen wird es verlangt
  • Entsorgungsnachweise sorgfältig aufbewahren

Fazit

Ein Fettabscheider gehört zur Grundausstattung jedes Restaurants. Planen Sie die Kosten von Anfang an ein – bei einer Neugründung ebenso wie bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs. Die Investition schützt Sie vor Bußgeldern, Kanalschäden und unerwarteten Nachrüstungsforderungen.

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