Fettabscheider im Restaurant & Gastronomie
Pflicht für jeden Gastronomiebetrieb
Wenn Sie ein Restaurant betreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Fettabscheider einzubauen. Das ergibt sich aus der DIN EN 1825 in Verbindung mit der DIN 4040-100 sowie den kommunalen Entwässerungssatzungen. Die Regel ist eindeutig: Wer gewerblich Speisen zubereitet und fetthaltiges Abwasser erzeugt, muss dieses vorbehandeln, bevor es ins öffentliche Kanalnetz gelangt.
Typische Nenngrößen
Die Nenngröße (NS) Ihres Fettabscheiders richtet sich nach mehreren Faktoren:
- Anzahl der Sitzplätze bzw. Mahlzeiten pro Tag
- Art der Küche (Frittierlastig vs. leichte Küche)
- Angeschlossene Geräte (Spülmaschinen, Kippbratpfannen etc.)
Typische Nenngrößen in der Restaurantgastronomie:
| Betriebsgröße | Nenngröße | Bemerkung |
|---|---|---|
| Kleines Restaurant (bis 50 Plätze) | NS 2–4 | Standardfall |
| Mittelgroßes Restaurant (50–150 Plätze) | NS 4–7 | Häufigste Größe |
| Großes Restaurant (150+ Plätze) | NS 7–15 | Oft Erdeinbau |
Die genaue Berechnung erfolgt nach DIN EN 1825-2 und sollte von einem Fachplaner durchgeführt werden. Eine zu kleine Anlage führt zu häufigeren Entsorgungen und möglichen Grenzwertüberschreitungen.
Kosten im Überblick
Anschaffung und Einbau
- Fettabscheider (Gerät): 1.500–8.000 € je nach Nenngröße
- Einbau Freiaufstellung: 500–2.000 €
- Erdeinbau inkl. Tiefbau: 3.000–12.000 €
- Probenahmeschacht: 300–800 € (oft Pflicht)
Laufende Kosten pro Jahr
- Entsorgung (4–12× jährlich): 800–3.000 €
- Wartung / Generalinspektion: 200–600 €
- Eigenkontrollen (Material, Zeit): 100–300 €
Besonderheiten in der Restaurantgastronomie
Standortwahl
In Innenstadtlagen oder Kellergeschossen ist der Einbau oft schwieriger. Freiaufgestellte Abscheider unter der Spüle sind bei kleinen Betrieben üblich, bei größeren Küchen wird ein Erdeinbau im Außenbereich bevorzugt.
Fettreiche Küchen
Restaurants mit viel Frittier- und Bratarbeit (z. B. Steakhäuser, Asia-Küchen) erzeugen deutlich mehr Fett. Das bedeutet:
- Kürzere Entsorgungsintervalle
- Eventuell größere Nenngröße
- Häufigere Eigenkontrollen empfehlenswert
Saisonbetrieb
Biergärten oder Saisonrestaurants können beim Wasserversorger ggf. angepasste Entsorgungsintervalle vereinbaren. Die Anlage muss aber auch im Ruhebetrieb frostfrei und funktionsfähig bleiben.
Ihre Pflichten als Betreiber
- Einbau eines korrekt dimensionierten Fettabscheiders (DIN EN 1825)
- Monatliche Eigenkontrolle mit Dokumentation im Betriebstagebuch
- Regelmäßige Entsorgung – mindestens alle 4 Wochen oder bei Erreichen der Speicherkapazität
- Halbjährliche Wartung durch Fachpersonal
- Generalinspektion alle 5 Jahre durch einen nach WHG zertifizierten Fachbetrieb
- Aufbewahrung aller Nachweise (Entsorgungsbelege, Wartungsberichte) für mindestens 5 Jahre
Häufige Fehler vermeiden
- Keine Reinigungsmittel in den Fettabscheider geben, die die Trennwirkung aufheben
- Frittieröl nie über den Abfluss entsorgen – separater Altfettbehälter nutzen
- Betriebstagebuch nicht vergessen – bei Kontrollen wird es verlangt
- Entsorgungsnachweise sorgfältig aufbewahren
Fazit
Ein Fettabscheider gehört zur Grundausstattung jedes Restaurants. Planen Sie die Kosten von Anfang an ein – bei einer Neugründung ebenso wie bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs. Die Investition schützt Sie vor Bußgeldern, Kanalschäden und unerwarteten Nachrüstungsforderungen.
Kostenlose Betriebstagebuch-Vorlage (PDF)
12 Monats-Eigenkontrollen, Entsorgungsnachweise mit AVV-Schlüssel und Wartungsprotokoll — druckfertig nach DIN 4040-100.
Jetzt kostenlos herunterladen