Generalinspektion Fettabscheider: Ablauf, Kosten & Pflichten alle 5 Jahre
Kurz zusammengefasst
Alle 5 Jahre muss jeder Fettabscheider einer umfassenden Generalinspektion unterzogen werden. Diese geht weit über die jährliche Wartung hinaus und umfasst unter anderem eine Dichtheitsprüfung. Die Generalinspektion darf nur von einem Sachverständigen oder einem zugelassenen WHG-Fachbetrieb durchgeführt werden.
Warum gibt es die Generalinspektion?
Fettabscheider sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Mit der Zeit können:
- Materialermüdung auftreten — Beton kann rissig werden, Beschichtungen lösen sich
- Korrosion Metallteile angreifen — Fette und ihre Zersetzungsprodukte sind aggressiv
- Dichtungen porös werden — schleichende Undichtigkeiten bleiben bei der Sichtkontrolle oft unbemerkt
- Setzungen bei erdverbauten Anlagen auftreten — Rohranschlüsse können undicht werden
Die Generalinspektion deckt solche schleichenden Schäden auf, bevor sie zu Umweltschäden führen.
Rechtliche Grundlage
- DIN 4040-100, Abschnitt 14 — schreibt die Generalinspektion im 5-Jahres-Intervall vor
- DIN EN 1825-2 — verweist auf periodische Überprüfungen
- AwSV (§ 46) — wiederkehrende Prüfpflicht für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- WHG (§ 62) — grundsätzliche Betreiberpflicht
- Kommunale Auflagen — können kürzere Intervalle festlegen
Achtung: Einige Kommunen und Bundesländer verlangen die Generalinspektion bereits nach 3 Jahren oder koppeln sie an die Gültigkeitsdauer der wasserrechtlichen Genehmigung. Prüfen Sie Ihre lokalen Vorschriften! → Bundesland-Unterschiede
Wer darf die Generalinspektion durchführen?
Die Anforderungen an die durchführende Person sind deutlich höher als bei der regulären Wartung:
Zugelassen sind:
- Sachverständige nach AwSV — von der Behörde anerkannte Sachverständigenorganisationen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
- Zugelassene WHG-Fachbetriebe — nach § 62 WHG zertifiziert → Was ist ein WHG-Fachbetrieb?
- Vom Hersteller autorisierte Fachbetriebe — mit nachweislicher Qualifikation
Nicht zugelassen:
- Normale Wartungsbetriebe ohne entsprechende Zulassung
- Der Betreiber selbst
- Allgemeine Installationsbetriebe
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Unteren Wasserbehörde nach einer Liste zugelassener Sachverständiger und Fachbetriebe in Ihrer Region. → Dienstleister finden
Ablauf der Generalinspektion — Schritt für Schritt
Phase 1: Vorbereitung
Ihre Aufgaben als Betreiber:
- Termin vereinbaren — planen Sie mindestens 4–6 Wochen im Voraus
- Entsorgung beauftragen — der Fettabscheider muss vollständig entleert und gereinigt sein
- Reinigung — nach der Entsorgung sollte eine Hochdruckreinigung erfolgen, damit der Sachverständige alle Oberflächen begutachten kann
- Unterlagen zusammenstellen:
- Betriebstagebuch der letzten 5 Jahre
- Alle Wartungsprotokolle
- Entsorgungsnachweise
- Herstellerdokumentation / Einbauzeichnung
- Letzte Generalinspektion (falls vorhanden)
- Wasserrechtliche Genehmigung
- Zugang sicherstellen — freier Zugang zu allen Anlagenteilen
Aufgaben des Sachverständigen:
- Terminbestätigung mit Prüfumfang
- Abstimmung der erforderlichen Vorbereitung
Phase 2: Vor-Ort-Prüfung
Die eigentliche Inspektion dauert je nach Anlagengröße 2–6 Stunden und umfasst:
#### 2a. Dokumentenprüfung
Der Sachverständige prüft zuerst die Unterlagen:
- Vollständigkeit des Betriebstagebuchs
- Regelmäßigkeit der Eigenkontrollen
- Wartungsprotokolle — wurden Mängel behoben?
- Entsorgungsnachweise — vollständig und lückenlos?
- Übereinstimmung mit der Genehmigung — stimmt die Anlagenkonfiguration noch?
#### 2b. Äußere Inspektion
- Zustand der Abdeckungen, Rahmen und Schachtaufbauten
- Standsicherheit der Anlage
- Zustand der Umgebung (Entwässerung, Zufahrt)
- Beschriftung und Kennzeichnung
#### 2c. Innere Inspektion
Bei entleerter und gereinigter Anlage:
- Betonzustand — Risse, Ausblühungen, Abplatzungen, biogene Schwefelsäurekorrosion
- Beschichtung — Blasenbildung, Ablösungen, Fehlstellen
- Einbauteile — Tauchwände, Strömungsführungen, Koaleszenzeinrichtungen
- Rohranschlüsse — Zustand der Einbindungen, Dichtungen
- Metallteile — Korrosion an Griffen, Leitern, Armaturen
#### 2d. Dichtheitsprüfung
Der Kernpunkt der Generalinspektion:
- Die Anlage wird mit Wasser gefüllt (bis zum Prüfwasserstand)
- Der Wasserstand wird über einen definierten Zeitraum beobachtet (in der Regel 24 Stunden bei Betonanlagen, kürzer bei Kunststoffanlagen)
- Zulässiger Wasserverlust: je nach Norm und Material, oft maximal 0,1 % des Prüfvolumens in 24 Stunden
- Alternative: Druckprüfung bei Kunststoffanlagen nach Herstellervorgabe
Hinweis: Während der Dichtheitsprüfung kann der Fettabscheider nicht genutzt werden. Planen Sie die Prüfung daher in einer betriebsarmen Zeit (z. B. Wochenende, Betriebsferien).
#### 2e. Funktionsprüfung
- Hydraulischer Test — Durchfluss bei Nennbelastung prüfen
- Abscheidewirkung — ggf. Probnahme am Ablauf
- Automatische Komponenten — alle Sensoren, Pumpen, Alarme
- Be- und Entlüftung — Funktion prüfen
Phase 3: Bewertung und Bericht
Der Sachverständige erstellt einen detaillierten Inspektionsbericht:
#### Inhalt des Berichts:
- Anlagenstammdaten
- Prüfumfang und angewandte Normen
- Ergebnisse aller Einzelprüfungen
- Fotodokumentation
- Ergebnis der Dichtheitsprüfung (mit Messwerten)
- Bewertung der Dokumentation
- Festgestellte Mängel mit Einstufung:
- Geringfügig — beheben bei nächster Wartung
- Erheblich — Frist zur Behebung (meist 3–6 Monate)
- Wesentlich/Kritisch — sofortige Maßnahmen erforderlich
- Empfehlungen
- Gesamtbewertung: bestanden / nicht bestanden
Phase 4: Nachbereitung
Als Betreiber müssen Sie:
- Den Bericht ins Betriebstagebuch aufnehmen
- Festgestellte Mängel fristgerecht beheben
- Nachprüfung veranlassen (bei erheblichen oder kritischen Mängeln)
- Den Bericht der Unteren Wasserbehörde vorlegen (falls gefordert)
- Den nächsten Inspektionstermin in 5 Jahren vormerken
Was kostet die Generalinspektion?
| Posten | Typische Kosten |
|---|---|
| Entsorgung + Reinigung (Vorbereitung) | 300–800 € |
| Sachverständigenhonorar | 500–1.500 € |
| Dichtheitsprüfung (inkl. Material) | 200–600 € |
| Inspektionsbericht | Meist im Honorar enthalten |
| Gesamtkosten | 1.000–2.900 € |
Bei kleineren Anlagen (NS 1–4) liegen die Gesamtkosten eher am unteren Ende, bei großen Anlagen (NS 15+) oder komplexen Aufbauten am oberen Ende.
Achtung: Diese Kosten beinhalten keine Reparaturen. Wenn bei der Inspektion Mängel gefunden werden, kommen Sanierungskosten hinzu — von wenigen hundert Euro (Dichtung) bis mehrere tausend Euro (Neubeschichtung, Rohrsanierung).
Einen Gesamtüberblick über alle Kosten finden Sie unter Kosten-Überblick.
Was passiert, wenn die Generalinspektion nicht bestanden wird?
Geringfügige Mängel
- Behebung bis zur nächsten regulären Wartung
- Keine Einschränkung des Betriebs
Erhebliche Mängel
- Frist zur Behebung (typisch: 3–6 Monate)
- Nachprüfung erforderlich
- Eventuell Auflagen durch die Behörde
Wesentliche Mängel / Nicht bestanden
- Sofortige Maßnahmen erforderlich
- Behörde wird informiert
- Mögliche Betriebsuntersagung bis zur Sanierung
- Nachinspektion nach Sanierung erforderlich
- In schweren Fällen: Bußgeld
Sonderfälle
Anlage älter als 20 Jahre
Bei älteren Anlagen empfehlen Sachverständige oft:
- Kürzere Inspektionsintervalle (z. B. alle 3 Jahre)
- Erweiterte Prüfung der Bausubstanz
- Wirtschaftlichkeitsprüfung: Sanierung vs. Neuanlage
Anlage nach Umbau oder Erweiterung
Nach baulichen Veränderungen am Fettabscheider oder der angeschlossenen Küche sollte eine außerplanmäßige Inspektion erfolgen.
Stillgelegte Anlage
Auch stillgelegte Anlagen müssen ordnungsgemäß außer Betrieb genommen und ggf. inspiziert werden.
Häufige Fragen zur Generalinspektion
Kann ich die Generalinspektion aufschieben? Nein. Die 5-Jahres-Frist ist verbindlich. Eine Überschreitung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Muss ich während der Prüfung anwesend sein? Es ist empfehlenswert, dass ein eingewiesener Mitarbeiter anwesend ist, um Fragen zu beantworten und den Zugang zu ermöglichen.
Kann die Generalinspektion die jährliche Wartung ersetzen? Im Jahr der Generalinspektion kann diese als Wartung gelten, wenn alle Wartungspunkte mit abgedeckt sind. Klären Sie das vorab mit dem Sachverständigen.
Wer bezahlt die Generalinspektion? Der Betreiber trägt alle Kosten. Bei Mietobjekten regelt der Miet- oder Pachtvertrag, wer zuständig ist — prüfen Sie Ihren Vertrag.
Fazit
Die Generalinspektion alle 5 Jahre ist der umfassendste Check Ihres Fettabscheiders. Sie deckt schleichende Schäden auf, die bei der monatlichen Eigenkontrolle und jährlichen Wartung nicht sichtbar sind. Planen Sie rechtzeitig, bereiten Sie die Anlage und Ihre Unterlagen gut vor — dann verläuft die Inspektion reibungslos.
Weiterführende Artikel:
Kostenlose Betriebstagebuch-Vorlage (PDF)
12 Monats-Eigenkontrollen, Entsorgungsnachweise mit AVV-Schlüssel und Wartungsprotokoll — druckfertig nach DIN 4040-100.
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