Fettabscheider für Imbiss & Schnellrestaurant
Auch kleine Betriebe brauchen einen Fettabscheider
Ein verbreiteter Irrtum: „Mein Imbiss ist zu klein für einen Fettabscheider." Falsch. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße, sobald gewerblich fetthaltiges Abwasser anfällt. Das betrifft:
- Dönerimbisse
- Pommes-/Currywurstbuden
- Pizza- und Pasta-Imbisse
- Asia-Schnellrestaurants
- Burger-Läden
- Gyros- und Grillimbisse
Typische Nenngrößen
Imbissbetriebe kommen in der Regel mit kleineren Anlagen aus:
- NS 1–2: Sehr kleine Betriebe, wenig Fettaufkommen
- NS 2–4: Standard-Imbiss mit Fritteuse und Grill
- NS 4–7: Größere Schnellrestaurants mit hohem Durchsatz
Entscheidend ist die Berechnung nach DIN EN 1825-2. Faktoren: Anzahl der Mahlzeiten, angeschlossene Geräte (Fritteuse!), Art der Speisenzubereitung.
Besonderheiten beim Imbiss
Hoher Fettanteil
Imbissbetriebe frittieren oft intensiv. Pommes, Schnitzel, Chicken Nuggets – der Fettanfall pro Mahlzeit ist häufig höher als in einem klassischen Restaurant. Das bedeutet:
- Kürzere Entsorgungsintervalle (teils alle 2–3 Wochen)
- Sorgfältige Eigenkontrolle, ob die Fettschicht die zulässige Höhe erreicht
Platzmangel
Typisches Problem: Ein kleiner Imbiss hat kaum Platz. Lösungen:
- Freiaufgestellte Kompaktabscheider unter oder neben der Spüle
- Fettabscheider im Keller, falls vorhanden
- Erdeinbau vor dem Gebäude – erfordert Genehmigung und Tiefbau
Altfett separat entsorgen
Frittieröl gehört nicht in den Fettabscheider. Nutzen Sie einen separaten Altfettbehälter. Viele Entsorgungsunternehmen holen Altfett sogar kostenlos ab, da es als Rohstoff (Biodiesel) verwertet wird.
Kosten
| Position | Typische Kosten |
|---|---|
| Fettabscheider NS 2 (Gerät) | 800–2.500 € |
| Einbau (Freiaufstellung) | 300–1.000 € |
| Entsorgung pro Leerung | 150–400 € |
| Entsorgungen pro Jahr (6–12×) | 900–4.800 € |
| Wartung pro Jahr | 150–400 € |
Häufige Probleme in der Praxis
Kein Fettabscheider vorhanden
Bei Kontrollen durch die Untere Wasserbehörde oder den Kanalnetzbetreiber drohen:
- Bußgelder bis zu 50.000 €
- Nachträgliche Einbaupflicht mit Fristsetzung
- Einleiteverbote im Extremfall
Falsche Reinigung
Biologische oder chemische Reiniger, die Fett emulgieren, dürfen nicht in den Fettabscheider gelangen. Sie heben die Trennwirkung auf, und das Fett gelangt ins Kanalnetz.
Fehlende Dokumentation
Auch im Imbiss müssen Sie führen:
- Betriebstagebuch mit monatlichen Eigenkontrollen
- Entsorgungsnachweise (Begleitscheine aufbewahren)
- Wartungsberichte
Pflichten-Checkliste für Imbissbetreiber
- ✅ Fettabscheider korrekt dimensioniert und eingebaut
- ✅ Monatliche Eigenkontrolle (Fettschichtdicke, Schlammstand, Geruch)
- ✅ Entsorgung spätestens bei Erreichen der Speicherkapazität
- ✅ Halbjährliche Wartung durch Fachbetrieb
- ✅ Generalinspektion alle 5 Jahre (WHG-Fachbetrieb)
- ✅ Betriebstagebuch und Nachweise mindestens 5 Jahre aufbewahren
- ✅ Altfett separat sammeln und entsorgen
Fazit
Auch ein kleiner Imbiss unterliegt denselben gesetzlichen Pflichten wie ein großes Restaurant. Die gute Nachricht: Kompakte Fettabscheider sind bezahlbar und platzsparend. Kümmern Sie sich frühzeitig – idealerweise schon bei der Gewerbeanmeldung – um die korrekte Abwasservorbehandlung.
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