Fettabscheider in Hotels & Pensionen

Besonderheiten für Hotelbetriebe: größere Küchen, mehrere Abscheider, Frühstücksbetrieb und Veranstaltungsgastronomie.

Aktualisiert am 18.02.2026
~2 Min. Lesezeit

Fettabscheider in Hotels & Pensionen

Wann besteht die Pflicht?

Die Fettabscheider-Pflicht besteht für Hotels und Pensionen, sobald eine gewerbliche Küche betrieben wird. Das umfasst:

  • Hotelrestaurants und Halbpension/Vollpension
  • Frühstücksküchen (auch bei reinem Frühstücksbetrieb)
  • Veranstaltungs- und Bankettküchen
  • Roomservice-Küchen

Ausnahme: Eine reine Pension ohne eigene Küche, die lediglich ein Brötchen-/Aufschnittfrühstück ohne warme Speisenzubereitung anbietet, kann unter Umständen befreit sein. Klären Sie dies mit Ihrer Kommune.

Besonderheiten im Hotelbetrieb

Mehrere Küchen, mehrere Abscheider

Große Hotels haben oft separate Küchenbereiche:

  • Hauptküche (Restaurant)
  • Bankettküche
  • Patisserieküche
  • Personalküche

Jede Küche, die ans Abwassernetz angeschlossen ist, benötigt eine eigene Fettvorbehandlung – oder alle Abwässer werden über eine zentrale, entsprechend dimensionierte Anlage geführt.

Größere Nenngrößen

Hotels bewegen sich typisch im Bereich:

HoteltypTypische NSHinweis
Kleine Pension (Frühstück)NS 1–2Minimaler Fettanfall
Mittelklassehotel (50–100 Zimmer)NS 4–10Halbpension/Restaurant
Großes Hotel (100+ Zimmer)NS 10–20+Bankett, Vollküche

Saisonale Schwankungen

Hotels in Ferienregionen erleben starke Schwankungen. In der Hochsaison kann die Anlage an ihre Grenzen kommen. Die Dimensionierung sollte sich an der Spitzenlast orientieren, nicht am Jahresdurchschnitt.

Veranstaltungsbetrieb

Bankette und Events erzeugen kurzfristig hohe Fettmengen. Planen Sie zusätzliche Entsorgungstermine nach großen Veranstaltungen ein.

Kosten für Hotels

Anschaffung

  • Fettabscheider NS 7–15: 4.000–12.000 €
  • Erdeinbau: 5.000–20.000 € (abhängig von Bodenverhältnissen)
  • Zentrale Anlage für Großhotels: 15.000–40.000 €

Laufende Kosten

  • Entsorgung: 2.000–8.000 €/Jahr (abhängig von Auslastung)
  • Wartung: 400–1.200 €/Jahr
  • Generalinspektion (alle 5 Jahre): 800–2.000 €

Betreiberpflichten

Als Hotelbetreiber tragen Sie die volle Verantwortung – auch wenn Sie die Küche an einen Pächter vergeben haben. Klären Sie vertraglich:

  1. Wer ist verantwortlich für Entsorgung und Wartung?
  2. Wer führt das Betriebstagebuch?
  3. Wer trägt die Kosten der laufenden Unterhaltung?

Im Verhältnis zur Behörde bleibt der Grundstückseigentümer bzw. Indirekteinleiter verantwortlich – also in der Regel der Hotelbetreiber.

Dokumentation

  • Betriebstagebuch für jeden Fettabscheider separat
  • Entsorgungsnachweise (Begleitscheine)
  • Wartungs- und Inspektionsberichte
  • Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre

Frühstückspensionen: Sonderfall

Auch reine Frühstücksbetriebe können fettabscheider-pflichtig sein, wenn:

  • Spiegeleier, Rührei oder warme Speisen zubereitet werden
  • Eine Spülmaschine fetthaltiges Geschirr reinigt
  • Die Kommune eine entsprechende Satzung hat

Die Nenngröße ist dann meist gering (NS 1–2), die Kosten überschaubar. Aber die Pflichten (Eigenkontrolle, Entsorgung, Wartung) gelten uneingeschränkt.

Tipps für Hotelbetreiber

  • Frühzeitig planen: Bei Neubauten oder Umbauten den Fettabscheider in die Haustechnikplanung integrieren
  • Zufahrt sichern: Entsorgungsfahrzeuge brauchen Zugang zum Abscheider (Schlauch bis zu 30 m)
  • Personal schulen: Küchenpersonal muss wissen, was in den Abfluss darf und was nicht
  • Altfett separat: Großküchen produzieren erhebliche Mengen Altfett – separater Sammelbehälter ist Pflicht

Fazit

Hotels haben durch ihre Größe und Komplexität besondere Anforderungen an die Fettabscheidung. Eine sorgfältige Planung bei Bau oder Umbau spart langfristig Kosten und Ärger. Vergessen Sie nicht: Die Betreiberverantwortung lässt sich nicht einfach delegieren.

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