Fettabscheider in Hotels & Pensionen
Wann besteht die Pflicht?
Die Fettabscheider-Pflicht besteht für Hotels und Pensionen, sobald eine gewerbliche Küche betrieben wird. Das umfasst:
- Hotelrestaurants und Halbpension/Vollpension
- Frühstücksküchen (auch bei reinem Frühstücksbetrieb)
- Veranstaltungs- und Bankettküchen
- Roomservice-Küchen
Ausnahme: Eine reine Pension ohne eigene Küche, die lediglich ein Brötchen-/Aufschnittfrühstück ohne warme Speisenzubereitung anbietet, kann unter Umständen befreit sein. Klären Sie dies mit Ihrer Kommune.
Besonderheiten im Hotelbetrieb
Mehrere Küchen, mehrere Abscheider
Große Hotels haben oft separate Küchenbereiche:
- Hauptküche (Restaurant)
- Bankettküche
- Patisserieküche
- Personalküche
Jede Küche, die ans Abwassernetz angeschlossen ist, benötigt eine eigene Fettvorbehandlung – oder alle Abwässer werden über eine zentrale, entsprechend dimensionierte Anlage geführt.
Größere Nenngrößen
Hotels bewegen sich typisch im Bereich:
| Hoteltyp | Typische NS | Hinweis |
|---|---|---|
| Kleine Pension (Frühstück) | NS 1–2 | Minimaler Fettanfall |
| Mittelklassehotel (50–100 Zimmer) | NS 4–10 | Halbpension/Restaurant |
| Großes Hotel (100+ Zimmer) | NS 10–20+ | Bankett, Vollküche |
Saisonale Schwankungen
Hotels in Ferienregionen erleben starke Schwankungen. In der Hochsaison kann die Anlage an ihre Grenzen kommen. Die Dimensionierung sollte sich an der Spitzenlast orientieren, nicht am Jahresdurchschnitt.
Veranstaltungsbetrieb
Bankette und Events erzeugen kurzfristig hohe Fettmengen. Planen Sie zusätzliche Entsorgungstermine nach großen Veranstaltungen ein.
Kosten für Hotels
Anschaffung
- Fettabscheider NS 7–15: 4.000–12.000 €
- Erdeinbau: 5.000–20.000 € (abhängig von Bodenverhältnissen)
- Zentrale Anlage für Großhotels: 15.000–40.000 €
Laufende Kosten
- Entsorgung: 2.000–8.000 €/Jahr (abhängig von Auslastung)
- Wartung: 400–1.200 €/Jahr
- Generalinspektion (alle 5 Jahre): 800–2.000 €
Betreiberpflichten
Als Hotelbetreiber tragen Sie die volle Verantwortung – auch wenn Sie die Küche an einen Pächter vergeben haben. Klären Sie vertraglich:
- Wer ist verantwortlich für Entsorgung und Wartung?
- Wer führt das Betriebstagebuch?
- Wer trägt die Kosten der laufenden Unterhaltung?
Im Verhältnis zur Behörde bleibt der Grundstückseigentümer bzw. Indirekteinleiter verantwortlich – also in der Regel der Hotelbetreiber.
Dokumentation
- Betriebstagebuch für jeden Fettabscheider separat
- Entsorgungsnachweise (Begleitscheine)
- Wartungs- und Inspektionsberichte
- Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre
Frühstückspensionen: Sonderfall
Auch reine Frühstücksbetriebe können fettabscheider-pflichtig sein, wenn:
- Spiegeleier, Rührei oder warme Speisen zubereitet werden
- Eine Spülmaschine fetthaltiges Geschirr reinigt
- Die Kommune eine entsprechende Satzung hat
Die Nenngröße ist dann meist gering (NS 1–2), die Kosten überschaubar. Aber die Pflichten (Eigenkontrolle, Entsorgung, Wartung) gelten uneingeschränkt.
Tipps für Hotelbetreiber
- Frühzeitig planen: Bei Neubauten oder Umbauten den Fettabscheider in die Haustechnikplanung integrieren
- Zufahrt sichern: Entsorgungsfahrzeuge brauchen Zugang zum Abscheider (Schlauch bis zu 30 m)
- Personal schulen: Küchenpersonal muss wissen, was in den Abfluss darf und was nicht
- Altfett separat: Großküchen produzieren erhebliche Mengen Altfett – separater Sammelbehälter ist Pflicht
Fazit
Hotels haben durch ihre Größe und Komplexität besondere Anforderungen an die Fettabscheidung. Eine sorgfältige Planung bei Bau oder Umbau spart langfristig Kosten und Ärger. Vergessen Sie nicht: Die Betreiberverantwortung lässt sich nicht einfach delegieren.
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