Fettabscheider Wartung: Was wird geprüft und wer darf es?

Alles zur jährlichen Wartung von Fettabscheidern: welche Prüfpunkte, wer zugelassen ist, was es kostet und worauf Sie achten müssen.

Aktualisiert am 18.02.2026
~6 Min. Lesezeit

Fettabscheider Wartung: Was wird geprüft und wer darf es?

Kurz zusammengefasst

Die jährliche Wartung (bei Anlagen nach DIN EN 1825: mindestens halbjährlich) ist Pflicht für jeden Fettabscheider-Betreiber. Im Gegensatz zur monatlichen Eigenkontrolle, die Sie selbst durchführen können, muss die Wartung von einem fachkundigen Betrieb vorgenommen werden. Dabei werden alle Komponenten der Anlage systematisch geprüft und das Ergebnis in einem Wartungsprotokoll festgehalten.


Rechtliche Grundlage der Wartungspflicht

Die Wartungspflicht ergibt sich aus:

  • DIN 4040-100 — schreibt mindestens eine jährliche Wartung durch fachkundiges Personal vor
  • DIN EN 1825-2 — fordert bei Anlagen nach europäischer Norm mindestens halbjährliche Wartung
  • AwSV (§ 17) — verlangt regelmäßige Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • WHG (§ 62) — Betreiberpflicht zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen
  • Kommunale Entwässerungssatzungen — können zusätzliche Anforderungen stellen
Wichtig: Prüfen Sie Ihre kommunale Entwässerungssatzung und eventuelle Auflagen Ihrer Genehmigung. Diese können strengere Intervalle vorschreiben als die DIN-Normen. Mehr zu den Bundesland-Unterschieden.

Wie oft muss gewartet werden?

Norm / GrundlageMindestintervall
DIN 4040-1001× jährlich
DIN EN 1825-22× jährlich (halbjährlich)
Kommunale SatzungVariiert — oft 1× jährlich
HerstellervorgabeJe nach Anlage — immer beachten!

In der Praxis werden die meisten Fettabscheider in der Gastronomie einmal jährlich gewartet. Bei Betrieben mit besonders hohem Fettanfall — etwa Metzgereien oder großen Kantinen — kann eine halbjährliche Wartung sinnvoll sein.


Wer darf die Wartung durchführen?

Die Wartung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Die DIN 4040-100 spricht von „Sachkundigen". In der Praxis bedeutet das:

Zugelassene Wartungsdurchführende

  1. Zertifizierte WHG-Fachbetriebe — die sicherste Wahl; was ein WHG-Fachbetrieb ist, erfahren Sie unter WHG-Fachbetrieb erklärt
  2. Fachkundige Wartungsunternehmen — Firmen, die sich auf Fettabscheider-Wartung spezialisiert haben
  3. Hersteller oder deren autorisierte Servicepartner — kennen die Anlage am besten
  4. Sachverständige — z. B. von TÜV, DEKRA oder freie Sachverständige für Wasserwirtschaft

Wer darf die Wartung NICHT durchführen?

  • Der Betreiber selbst (außer er ist nachweislich fachkundig)
  • Allgemeine Hausmeisterdienste ohne Fachkenntnisse
  • Rohrreinigungsfirmen ohne spezielle Qualifikation für Fettabscheider
Tipp: Fragen Sie Ihren Wartungsbetrieb nach seiner Qualifikation. Ideal ist eine Zertifizierung nach WHG oder eine nachweisbare Schulung speziell für Fettabscheider-Wartung. Mehr zum Thema Dienstleister finden.

Was wird bei der Wartung geprüft?

Die Wartung umfasst eine systematische Prüfung aller Anlagenteile. Hier der vollständige Prüfkatalog:

1. Allgemeine Zustandsprüfung

  • Sichtprüfung der gesamten Anlage von außen
  • Zustand der Abdeckungen und Deckel — Dichtigkeit, Beschädigungen, Korrosion
  • Zugänglichkeit der Anlage — freier Zugang für Wartung und Entsorgung
  • Zustand der Beschriftung und Hinweisschilder

2. Zulaufbereich

  • Freier Durchfluss im Zulauf
  • Zustand der Zulaufrohre und -anschlüsse
  • Funktion des Schlammfangs (erste Kammer)
  • Prüfung auf Fremdkörper oder unzulässige Einleitungen

3. Abscheideraum (Fettkammer)

  • Zustand der Innenwände — Risse, Korrosion, Beschichtungsschäden
  • Funktion der Tauchwände (Strömungsführung)
  • Zustand und Funktion der Fettsammeleinrichtung
  • Prüfung der Koaleszenzeinrichtung (falls vorhanden) — bei Anlagen nach DIN EN 1825
  • Schwimmerventile und automatische Absperrungen

4. Ablaufbereich

  • Freier Durchfluss im Ablauf
  • Zustand der Ablaufrohre
  • Funktion der Probenahmestelle — zugänglich und funktionsfähig
  • Rückstauschutz — falls vorhanden, auf Funktion prüfen

5. Dichtheitsprüfung

  • Sichtprüfung auf Undichtigkeiten an allen Verbindungsstellen
  • Prüfung der Fugendichtungen
  • Bei Verdacht auf Undichtigkeit: weitergehende Prüfung empfehlen (z. B. Wasserstandsprobe)
Hinweis: Eine vollständige Dichtheitsprüfung (z. B. mit Wasserstandsmessung über 24 Stunden) ist regulär erst bei der Generalinspektion alle 5 Jahre vorgeschrieben. Bei der jährlichen Wartung reicht eine Sichtprüfung.

6. Lüftung und Be-/Entlüftung

  • Lüftungsleitungen frei und funktionsfähig
  • Keine Verstopfungen oder Verengungen
  • Geruchsverschlüsse intakt

7. Elektrische und automatische Komponenten

Falls Ihre Anlage damit ausgestattet ist:

  • Hebeanlage / Pumpe — Funktion, Schwimmer, Alarme testen
  • Füllstandssensoren — Kalibrierung prüfen
  • Alarmanlage — Testauslösung
  • Automatische Fettabzugsvorrichtung — Funktion und Einstellung
  • Dosieranlage (für Biologika) — Vorrat und Dosierung
  • Elektrische Anschlüsse auf Beschädigungen prüfen

8. Betriebstagebuch-Prüfung

Der Wartungstechniker prüft auch:

  • Wird das Betriebstagebuch ordnungsgemäß geführt?
  • Sind die monatlichen Eigenkontrollen dokumentiert?
  • Sind die Entsorgungsnachweise vorhanden?
  • Stimmen die Angaben im Betriebstagebuch mit dem vorgefundenen Zustand überein?

Das Wartungsprotokoll

Nach Abschluss der Wartung muss der Fachbetrieb ein schriftliches Wartungsprotokoll erstellen. Dieses muss mindestens enthalten:

  • Datum der Wartung
  • Name und Qualifikation des Wartungsunternehmens und des Technikers
  • Anlagendaten — Hersteller, Typ, Nenngröße, Baujahr, Standort
  • Prüfergebnisse — alle geprüften Punkte mit Bewertung
  • Festgestellte Mängel — mit Beschreibung und Empfehlung zur Behebung
  • Durchgeführte Maßnahmen — z. B. Austausch von Dichtungen
  • Gesamtbewertung — Anlage betriebsbereit / eingeschränkt betriebsbereit / nicht betriebsbereit
  • Empfehlungen — nächster Wartungstermin, erforderliche Reparaturen
  • Unterschrift des Technikers

Das Wartungsprotokoll ist Teil des Betriebstagebuchs und muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.


Was kostet die Wartung?

Die Kosten variieren je nach Anlagengröße, Standort und Anbieter:

AnlagengrößeTypische Wartungskosten
NS 1–2 (Kleinstanlage)150–300 €
NS 4–7 (typische Gastronomie)250–450 €
NS 10–15 (Großküche)400–700 €
NS 20+ (Industrieanlage)500–1.200 €

Diese Kosten beinhalten in der Regel:

  • Anfahrt
  • Durchführung der Wartung gemäß Prüfkatalog
  • Wartungsprotokoll
  • Kleinmaterial (z. B. Dichtungen)

Nicht enthalten sind typischerweise:

  • Entsorgung des Fettabscheiderinhalts (separat zu beauftragen → Kosten Entsorgung)
  • Ersatzteile bei größeren Reparaturen
  • Nachfolgearbeiten bei festgestellten Mängeln
Tipp: Schließen Sie einen Wartungsvertrag ab. Das sichert Ihnen regelmäßige Termine und ist oft günstiger als Einzelaufträge. Viele Entsorgungsunternehmen bieten Kombipakete aus Wartung und Entsorgung an. Siehe Dienstleister finden.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Wenn der Wartungstechniker Mängel feststellt, wird unterschieden:

Geringfügige Mängel

  • Werden oft direkt behoben (z. B. Dichtung austauschen)
  • Dokumentation im Wartungsprotokoll
  • Kein weiterer Handlungsbedarf

Erhebliche Mängel

  • Schriftliche Empfehlung zur zeitnahen Behebung (Frist wird genannt)
  • Betreiber muss die Behebung veranlassen und dokumentieren
  • Gegebenenfalls Meldung an die Untere Wasserbehörde erforderlich

Kritische Mängel

  • Anlage ist nicht mehr betriebssicher
  • Sofortige Maßnahmen erforderlich — ggf. Außerbetriebnahme
  • Behörde muss informiert werden
  • Betrieb darf erst nach Mängelbehebung und erneuter Prüfung fortgesetzt werden

Wartung vs. Entsorgung — nicht verwechseln!

Ein häufiger Irrtum: Viele Betreiber glauben, dass die regelmäßige Entsorgung des Fettabscheiderinhalts die Wartung ersetzt. Das ist nicht der Fall!

EntsorgungWartung
WasEntleerung und ReinigungTechnische Prüfung
WannNach Bedarf (alle 2–8 Wochen)Jährlich (mind.)
WerEntsorgungsfachbetriebFachkundiger Wartungsbetrieb
ErgebnisEntsorgungsnachweisWartungsprotokoll

Beide sind unabhängig voneinander Pflicht. Es bietet sich aber an, Wartung und Entsorgung terminlich zu koordinieren — idealerweise wird die Wartung nach einer frischen Entsorgung durchgeführt, damit der Techniker die Anlage im gereinigten Zustand beurteilen kann.


Vorbereitung auf die Wartung — So sparen Sie Zeit und Geld

  1. Entsorgung vorher beauftragen — der Techniker kann eine leere Anlage besser prüfen
  2. Betriebstagebuch bereithalten — der Techniker wird es sehen wollen
  3. Zugang sicherstellen — kein Mobiliar oder Waren auf dem Fettabscheider
  4. Anlagendokumentation bereithalten — Herstellerunterlagen, letzte Wartungsprotokolle
  5. Ansprechpartner benennen — jemand, der Fragen zur Anlage beantworten kann
  6. Bekannte Probleme notieren — z. B. „Geruch seit 3 Wochen stärker" oder „Schwimmer hakt manchmal"

Fazit

Die jährliche Wartung ist mehr als eine Pflichtübung — sie stellt sicher, dass Ihre Anlage zuverlässig arbeitet und Sie bei einer Behördenkontrolle auf der sicheren Seite sind. Investieren Sie die 250–500 € lieber in eine professionelle Wartung als in ein Bußgeld, das schnell das Zehnfache kosten kann.

Weiterführende Artikel:

Kostenlose Betriebstagebuch-Vorlage (PDF)

12 Monats-Eigenkontrollen, Entsorgungsnachweise mit AVV-Schlüssel und Wartungsprotokoll — druckfertig nach DIN 4040-100.

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