📋Pflichten & Nachweise

Betreiberwechsel

Ein Betreiberwechsel liegt vor, wenn ein anderer als bisher den Fettabscheider betreibt, etwa bei neuem Pächter oder Mieter eines Restaurants. In Berlin ist er dem Umwelt- und Naturschutzamt zu melden.

~3 Min. Lesezeit

Ein Betreiberwechsel liegt vor, wenn der Fettabscheider eines Grundstücks künftig von jemand anderem betrieben wird als bisher. Typische Fälle in der Gastronomie: Ein Restaurant bekommt einen neuen Pächter, eine Kantine wechselt den Caterer, ein Ladenlokal wird an einen neuen Gastronomen vermietet. Die Anlage bleibt dieselbe, aber die Person, die sie betreibt und die Nachweise führen muss, ändert sich.

Vermieter oder Mieter: wer ist zuständig?

Die Satzungen der Abwasserbetriebe richten sich nicht immer nur an den Grundstückseigentümer. Ein Beispiel ist Berlin. Dort heißt es auf der Seite der Senatsverwaltung: „Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Berliner Wasserbetriebe (AWS) haben Grundstückseigentümer bzw. die Vertragspartner, bei denen fetthaltige Abwässer anfallen, Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen und zu betreiben.“

Wer im Verhältnis zwischen Vermieter und Pächter welche Aufgabe übernimmt und wer die Kosten für Entleerung, Wartung und Generalinspektion trägt, regelt die Satzung dort nicht. Das sollte im Miet- oder Pachtvertrag ausdrücklich stehen. Welche Stelle bei Ihnen zuständig ist und wen sie in die Pflicht nimmt, steht in der Abwassersatzung Ihrer Kommune.

Beispiel Berlin: Betreiberwechsel melden

Die Senatsverwaltung für Umwelt nennt für den laufenden Betrieb unter anderem diese Pflichten:

PunktRegel laut berlin.de
GenehmigungEinbau und Betrieb sind nach § 38 Berliner Wassergesetz genehmigungspflichtig
EntleerungSchlammfang und Abscheider „mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich“ vollständig entleeren und reinigen
Wartungjährlich nach Herstellervorgaben durch einen Sachkundigen, mit Wartungsbericht
Betriebstagebuchist zu führen und bei Kontrollen vorzulegen
Betreiberwechsel„ist dem zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt zu melden“, dafür gibt es ein Anzeigeformular

Quelle: Bau und Betrieb von Fettabscheidern, Senatsverwaltung Berlin. Andere Kommunen regeln das ähnlich, aber nicht gleich.

Was Sie bei der Übernahme klären sollten

  • Meldung: Fragen Sie beim zuständigen Abwasserbetrieb oder der unteren Wasserbehörde, ob der Wechsel angezeigt werden muss.
  • Unterlagen des Vorgängers: Letzter Bericht der Generalinspektion, letzte Wartungsberichte und Entsorgungsnachweise. Sie zeigen, wann die nächsten Termine fällig sind.
  • Entsorgungsvertrag: Läuft ein Vertrag mit einem Entsorger weiter, oder müssen Sie selbst einen beauftragen? Eine Übersicht nach Region finden Sie unter Fettabscheider-Entsorger.
  • Eigenes Betriebstagebuch ab dem ersten Tag: Ab der Übernahme sind Sie für die Einträge verantwortlich. Beginnen Sie mit dem Übernahmedatum und dem Zustand der Anlage.

Betriebstagebuch beim Wechsel

Das Betriebstagebuch gehört inhaltlich zur Anlage, wird aber vom Betreiber geführt. Liegt es nur auf Papier beim Vorgänger, fehlt beim Wechsel oft die Vorgeschichte. Ein digitales Betriebstagebuch lässt sich jederzeit als PDF ausgeben und so beim Auszug an den Vermieter oder den Nachfolger übergeben.

Häufige Fragen

Muss ich als neuer Pächter einen Betreiberwechsel melden?

In Berlin ja: Ein Betreiberwechsel ist dem zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt zu melden. In anderen Kommunen fragen Sie beim Abwasserbetrieb oder der unteren Wasserbehörde nach, ob und wie der Wechsel angezeigt werden muss.

Wer bezahlt die Entleerung, Vermieter oder Mieter?

Das ergibt sich aus dem Miet- oder Pachtvertrag, nicht aus der Abwassersatzung. Steht dort nichts dazu, sollten beide Seiten es vor der Übernahme schriftlich klären.

Kann ich das Betriebstagebuch meines Vorgängers weiterführen?

Die bisherigen Einträge zeigen, wann zuletzt entleert, gewartet und geprüft wurde, und sollten deshalb übergeben werden. Ab dem Übernahmedatum führen Sie die Einträge selbst und verantworten sie auch.

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