📋Pflichten & Nachweise

Generalinspektion

Die Generalinspektion prüft den Fettabscheider vor Erst-Inbetriebnahme und danach alle fünf Jahre vollständig auf Zustand und Dichtheit.

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Generalinspektion — Illustration

Die Generalinspektion ist die umfassendste wiederkehrende Prüfung eines Fettabscheiders. Ein Fachkundiger – eine unabhängige, entsprechend qualifizierte Stelle – begutachtet dabei den Zustand, die Dichtheit und die Funktion sämtlicher Anlagenteile, vom Zulauf über den Abscheider- und Schlammraum bis zum Ablauf, und hält das Ergebnis in einem Prüfbericht fest.

Anders als die monatliche Eigenkontrolle oder die jährliche Wartung findet die Generalinspektion in deutlich größeren Abständen statt, dafür mit entsprechend höherem Prüfumfang. Für Betreiber ist sie der Moment, an dem verdeckte Mängel – etwa beginnende Undichtigkeiten oder Materialermüdung – auffallen, bevor sie zu einem größeren Schaden oder einer Gewässerverunreinigung führen.

Rechtsgrundlage

Die DIN 4040-100 schreibt die Generalinspektion vor der Erst-Inbetriebnahme einer Fettabscheideranlage sowie danach in einem Regelintervall von fünf Jahren vor. Sie muss durch einen Fachkundigen erfolgen und darf nicht mit der laufenden Wartung durch den Betreiber oder einen Sachkundigen verwechselt werden. Grundlage für Bau und Bemessung der Anlage selbst ist die europäische DIN EN 1825, während die DIN 4040-100 als deutsche Ergänzungsnorm den Betrieb, die Wartung und eben auch die Generalinspektion regelt.

Praxis im Betrieb

Bei der Generalinspektion werden typischerweise geprüft:

  • Zustand von Behälter, Einbauten und Beschichtung
  • Dichtheit der Anlage, unter anderem über eine Wasserstandsprüfung
  • Funktionsfähigkeit von Zulauf, Abscheider- und Schlammraum sowie Ablauf
  • Übereinstimmung mit den ursprünglichen Bemessungsdaten

Der Fachkundige hält Mängel und erforderliche Fristen zur Behebung im Prüfbericht fest; dieser gehört vollständig ins Betriebstagebuch. Ein häufiger Fehler: Betreiber verwechseln die jährliche Wartung mit der Generalinspektion und lassen den Fünfjahres-Termin unbemerkt verstreichen.

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Wichtig: Notieren Sie das Datum der nächsten fälligen Generalinspektion direkt nach der aktuellen Prüfung – der Fünfjahres-Abstand wird in der Praxis leicht übersehen.

Den vollständigen Ablauf einer Generalinspektion beschreibt der Artikel Ablauf Generalinspektion; einen qualifizierten Fachkundigen finden Sie über Dienstleister finden.

Häufige Fragen

Wann ist die erste Generalinspektion fällig?

Vor der Erst-Inbetriebnahme der Anlage. Danach folgt die nächste Generalinspektion in der Regel nach fünf Jahren, sofern keine Auffälligkeiten oder abweichenden Vorgaben der örtlichen Behörde eine frühere Prüfung erfordern.

Wer darf die Generalinspektion durchführen?

Ausschließlich ein Fachkundiger – eine unabhängige, entsprechend qualifizierte Stelle. Das unterscheidet die Generalinspektion von der Wartung und der Eigenkontrolle, die auch durch einen Sachkundigen beziehungsweise den Betreiber selbst erfolgen dürfen.

Was passiert bei Mängeln in der Generalinspektion?

Der Fachkundige hält Mängel und Fristen zur Behebung im Prüfbericht fest. Werden diese nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben, drohen Auflagen der zuständigen Behörde bis hin zur Nutzungsuntersagung der Anlage.

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