📋Pflichten & Nachweise

Eigenkontrolle

Die Eigenkontrolle ist die monatliche Sichtprüfung des Fettabscheiders durch den Betreiber zur Kontrolle von Füllstand und Funktion.

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Eigenkontrolle — Illustration

Die Eigenkontrolle ist die regelmäßige Sichtprüfung des Fettabscheiders durch den Betreiber selbst oder eine von ihm beauftragte sachkundige Person aus dem Betrieb – also jemanden mit nachgewiesener Kenntnis der Anlage, aber ohne externen Fachbetrieb. Sie umfasst die Kontrolle der Fettschichtdicke, des Füllstands im Schlammfang, der Zu- und Abläufe sowie eine Geruchs- und Funktionsprüfung.

Für Gastronomiebetriebe ist die Eigenkontrolle die wichtigste präventive Maßnahme: Sie deckt eine volllaufende Anlage, eine beginnende Verstopfung oder eine Geruchsbelästigung auf, bevor daraus ein akuter Rückstau oder eine Beanstandung wird. Da die Ergebnisse ins Betriebstagebuch gehören, bildet sie zugleich die Grundlage für den Nachweis gegenüber der Behörde.

Rechtsgrundlage

Die Pflicht zur Eigenkontrolle ergibt sich aus der DIN 4040-100, der deutschen Ergänzungsnorm zur europäischen DIN EN 1825, die Anforderungen an Betrieb, Wartung und Entsorgung von Fettabscheideranlagen regelt. Sie sieht eine monatliche Sichtprüfung durch den Betreiber vor. Die allgemeine Grundpflicht zum ordnungsgemäßen Betrieb von Abwasseranlagen folgt zusätzlich aus dem Wasserhaushaltsgesetz; die genaue Ausgestaltung – etwa Meldewege oder Vorlagefristen – regelt häufig die örtliche Abwassersatzung. Zuständig für die Überwachung ist in der Regel die untere Wasserbehörde oder der kommunale Abwasserbetrieb.

Praxis im Betrieb

Bei jeder Eigenkontrolle prüfen Sie:

  • Fettschichtdicke mit einem Peilstock messen und notieren
  • Füllstand im Schlammfang kontrollieren
  • Zu- und Ablauf auf freien Durchfluss prüfen
  • Geruch und Dichtheit an Schächten und Revisionsöffnungen beurteilen
  • Funktionsfähigkeit der Anlage insgesamt einschätzen

Jeder Punkt gehört mit Datum, Name der prüfenden Person und Ergebnis ins Betriebstagebuch. Häufige Fehler sind geschätzte statt gemessene Werte, vergessene Kontrollen bei Personalwechsel und nachträglich erstellte Einträge, die bei einer Prüfung wenig glaubwürdig wirken.

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Tipp: Legen Sie einen festen Kalendertag im Monat fest und benennen Sie eine verantwortliche Person – in einem digitalen Betriebstagebuch lässt sich das automatisch terminieren.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Artikel Anleitung Eigenkontrolle, eine druckfertige Vorlage in der monatlichen Checkliste.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Eigenkontrolle durchgeführt werden?

Die DIN 4040-100 sieht ein monatliches Intervall vor. Bei stark beanspruchten Anlagen, etwa in Großküchen mit hohem Fettanfall, kann eine häufigere Kontrolle sinnvoll sein. Die örtliche Abwassersatzung kann zusätzliche Vorgaben enthalten.

Wer darf die Eigenkontrolle durchführen?

Die Eigenkontrolle darf der Betreiber selbst oder geschultes eigenes Personal als sachkundige Person übernehmen – ein externer Fachbetrieb ist dafür nicht erforderlich. Das unterscheidet sie von der jährlichen Wartung und der Generalinspektion, die weitergehendes Fachpersonal voraussetzen.

Was passiert, wenn die Eigenkontrolle nicht dokumentiert wird?

Fehlen Nachweise, kann die zuständige Behörde bei einer Kontrolle Auflagen erteilen und Nachbesserungsfristen setzen; im wiederholten oder schweren Fall sind auch weitergehende Maßnahmen bis hin zur Nutzungsuntersagung möglich. Eine lückenlose Dokumentation im Betriebstagebuch ist deshalb der beste Schutz.

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