📋Pflichten & Nachweise

Entsorgungsnachweis

Der Entsorgungsnachweis belegt jede Leerung des Fettabscheiders mit Datum, Menge, Abfallschlüssel und Entsorgungsbetrieb.

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Entsorgungsnachweis — Illustration

Der Entsorgungsnachweis ist der Beleg eines zugelassenen Entsorgungsfachbetriebs über die fachgerechte Leerung des Fettabscheiders. Er dokumentiert, wann entleert wurde, welche Menge an Fett- und Schlammphase entnommen wurde, unter welchem Abfallschlüssel die Entsorgung erfolgte und wohin der Abfall verbracht wurde.

Für Betreiber ist der Entsorgungsnachweis der Beleg dafür, dass der Inhalt des Abscheiders fachgerecht und nicht etwa über die Kanalisation entsorgt wurde. Da jede Entleerung im Betriebstagebuch dokumentiert werden muss, ist der Entsorgungsnachweis fester Bestandteil dieser Aufzeichnung und wird bei einer behördlichen Kontrolle regelmäßig mit abgefragt.

Rechtsgrundlage

Fettabscheiderinhalt gilt als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist unter dem Abfallschlüssel AVV 19 08 09 (Fette und Öle aus der Abwasserbehandlung) einzustufen – als nicht gefährlicher Abfall, der dennoch einem zugelassenen Fachbetrieb übergeben werden muss. Zusätzlich verlangt die DIN 4040-100 die lückenlose Dokumentation jeder Entleerung im Betriebstagebuch. Eigenmächtige Entsorgung, etwa das Einleiten in die Kanalisation, verstößt gegen die kommunale Abwassersatzung und das Wasserhaushaltsgesetz.

Praxis im Betrieb

Der Entsorgungsnachweis sollte mindestens enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Entleerung
  • Entnommene Menge an Fett- und Schlammphase
  • Name und Anschrift des Entsorgungsunternehmens
  • Abfallschlüssel AVV 19 08 09
  • Verbleib beziehungsweise Entsorgungsweg des Abfalls

Bewahren Sie den Originalbeleg auf und übertragen Sie die Kerndaten zeitnah ins Betriebstagebuch. Ein häufiger Fehler: Der Beleg liegt zwar in der Buchhaltung, aber der Verweis darauf fehlt im Betriebstagebuch – bei einer Kontrolle lässt sich der Zusammenhang dann nicht mehr schnell herstellen. Nummerieren Sie Belege durchgehend und vermerken Sie im Betriebstagebuch die jeweilige Belegnummer, damit sich beide Dokumente bei einer Prüfung ohne langes Suchen zusammenführen lassen.

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Achtung: Beauftragen Sie ausschließlich zugelassene Entsorgungsfachbetriebe. Wer den Nachweis nicht führen kann, riskiert Auflagen der Behörde bis hin zur Untersagung des weiteren Betriebs.

Wie der Nachweis im Detail aufgebaut ist, erläutert Entsorgungsnachweis erklärt; den kompletten Ablauf einer Entleerung beschreibt Ablauf der Entsorgung.

Häufige Fragen

Was muss der Entsorgungsnachweis enthalten?

Mindestens Datum der Entleerung, entnommene Menge, Name des Entsorgungsunternehmens, den Abfallschlüssel AVV 19 08 09 und den Verbleib des Abfalls. Diese Angaben gehören zusätzlich als Kurzeintrag ins Betriebstagebuch.

Wie oft brauche ich einen Entsorgungsnachweis?

Bei jeder Entleerung des Fettabscheiders – wie oft das ist, hängt von der gemessenen Fettschichtdicke und dem Schlammfang-Füllstand ab sowie von Vorgaben der örtlichen Abwassersatzung. In der Praxis liegt das Intervall meist zwischen monatlich und halbjährlich.

Kann ich den Fettabscheider selbst entleeren?

Nein. Die Entsorgung ist einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb vorbehalten, der den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Abfall nachweisen kann. Eine Entleerung in Eigenregie, etwa über die Kanalisation, ist unzulässig und kann zu Auflagen oder Haftung führen.

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