
Vollentsorgung bezeichnet die vollständige Entleerung eines Fettabscheiders: Anders als bei einer reinen Teilentleerung werden dabei sowohl der Abscheideraum als auch der Schlammfang komplett geleert, die Innenwände gereinigt und der Zustand der Anlage kontrolliert. Erst danach wird die Anlage wieder in Betrieb genommen.
Für Betreiber ist die Vollentsorgung der zentrale wiederkehrende Termin im laufenden Betrieb einer Fettabscheideranlage. Sie darf ausschließlich durch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb durchgeführt werden — eine Selbstentsorgung über die Kanalisation oder in Eigenregie ist unzulässig, da es sich beim Inhalt um Abfall handelt.
Rechtsgrundlage
DIN 4040-100 verlangt, dass Fettabscheider entleert werden, sobald das zulässige Fett- bzw. Schlammspeichervolumen erreicht ist, und schreibt die vollständige Entsorgung durch einen Fachbetrieb vor. Das entnommene Material fällt unter den Abfallschlüssel AVV 19 08 09 (Fette und Öle aus der Abwasserbehandlung). Wie oft konkret entsorgt werden muss, ergibt sich aus dem Füllstand von Fettschicht und Schlammfang sowie zusätzlich aus der örtlichen Abwassersatzung bzw. dem Genehmigungsbescheid.
Praxis im Betrieb
Eine Vollentsorgung umfasst typischerweise folgende Schritte:
- Absaugen des kompletten Inhalts aus Abscheideraum und Schlammfang.
- Reinigen der Innenwände, der Tauchwand und der Einbauten.
- Sichtkontrolle auf Schäden, Korrosion oder Undichtigkeiten.
- Wiederbefüllung der Anlage mit Wasser, damit sie sofort wieder funktionsfähig ist.
- Ausstellen des Entsorgungsnachweises mit Menge, Datum und Abfallschlüssel.
In der Praxis liegt das Intervall bei gastronomischen Betrieben häufig zwischen monatlich und halbjährlich — maßgeblich sind Fettanfall, Anlagengröße und die Vorgaben Ihrer Satzung, nicht ein fester bundesweiter Wert. Mehr zum genauen Ablauf finden Sie unter Entsorgung: So läuft sie ab, Preisorientierung bietet Was kostet die Entsorgung?.
Häufige Fragen
Wie unterscheidet sich die Vollentsorgung von einer Teilentleerung?
Bei der Vollentsorgung werden Abscheideraum und Schlammfang komplett geleert, gereinigt und kontrolliert. Eine Teilentleerung erfasst dagegen nur einen Teil des Inhalts und ersetzt die vorgeschriebene vollständige Entsorgung in der Regel nicht.
Kann ich die Vollentsorgung selbst durchführen?
Nein. Der Inhalt eines Fettabscheiders gilt als Abfall und darf nur von einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb abgepumpt, transportiert und entsorgt werden. Eigenmächtiges Vorgehen ist unzulässig und kann zu Haftungsproblemen führen.
Wie oft ist eine Vollentsorgung nötig?
Das hängt vom Füllstand von Fettschicht und Schlammfang sowie von Ihrer örtlichen Satzung ab. In der Praxis liegt das Intervall bei den meisten gastronomischen Betrieben zwischen monatlich und halbjährlich — verbindlich ist, was Genehmigungsbescheid oder Satzung für Ihren Betrieb festlegen.
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