
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale deutsche Rahmengesetz für den Schutz von Gewässern. Es legt fest, dass Abwasser nur so eingeleitet werden darf, dass Gewässer nicht schädlich verändert werden, und dass dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind.
Für Betreiber aus Gastronomie und Lebensmittelgewerbe ist das WHG deshalb relevant, weil es die gesetzliche Klammer über allen technischen Detailregeln bildet – etwa denen zu Fettabscheideranlagen. Direkt aus dem WHG lässt sich zwar kein konkretes Wartungsintervall ablesen, wohl aber die grundsätzliche Pflicht, fetthaltiges Abwasser vor der Einleitung zu behandeln.
Die konkrete Umsetzung – wer welche Anlage braucht, wie oft sie kontrolliert werden muss und wer sie überwacht – regeln nachgeordnete Ebenen: Landeswassergesetze, kommunale Abwassersatzungen und technische Normen wie DIN EN 1825 und DIN 4040-100.
Rechtsgrundlage
Das WHG ist ein Bundesgesetz und bildet den rechtlichen Rahmen für den gesamten Gewässerschutz in Deutschland. Es unterscheidet unter anderem zwischen der direkten Einleitung in ein Gewässer und der Einleitung in die öffentliche Kanalisation als Indirekteinleiter – für gastronomische Betriebe der Regelfall. Die praktische Ausgestaltung für Indirekteinleiter überlässt das WHG den Ländern und Kommunen, die eigene Wassergesetze und Abwassersatzungen erlassen. Zuständig für die Überwachung vor Ort ist in der Regel die untere Wasserbehörde.
Einen Überblick über WHG-Pflichten für Betreiber gibt der Artikel WHG & AwSV: Pflichten für Betreiber.
Praxis im Betrieb
Aus dem WHG ergeben sich für Betreiber mit fetthaltigem Abwasser im Kern zwei Pflichten:
- Abwasser darf nur nach vorheriger Behandlung eingeleitet werden – in der Gastronomie in der Regel über einen Fettabscheider nach DIN EN 1825.
- Die Anlage muss dauerhaft nach den Regeln der Technik betrieben werden – konkretisiert durch DIN 4040-100 und die örtliche Abwassersatzung.
Welche Nachweise, Fristen und Intervalle im Detail gelten, variiert je nach Bundesland und Kommune – die Abwassersatzung Ihres Entsorgers ist deshalb die erste Anlaufstelle für konkrete Vorgaben, das WHG liefert nur den Rahmen.
Häufige Fragen
Gilt das WHG auch für kleine Gastronomiebetriebe?
Ja. Das WHG unterscheidet nicht nach Betriebsgröße, sondern danach, ob und wie viel fetthaltiges oder anderweitig belastetes Abwasser eingeleitet wird. Auch kleine Imbisse oder Cafés mit Fettanfall unterliegen den Grundpflichten des Gesetzes.
Steht im WHG, wie oft ein Fettabscheider geleert werden muss?
Nein. Das WHG formuliert nur den allgemeinen Grundsatz, dass Abwasser nach den Regeln der Technik zu behandeln ist. Konkrete Intervalle für Eigenkontrolle, Wartung und Entleerung ergeben sich aus DIN 4040-100 sowie aus der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung.
Was ist der Unterschied zwischen WHG und Landeswassergesetz?
Das WHG ist Bundesrecht und setzt den bundesweiten Rahmen. Die Landeswassergesetze konkretisieren diesen Rahmen für das jeweilige Bundesland, etwa bei Zuständigkeiten und Verfahren. Kommunale Abwassersatzungen setzen beides schließlich in konkrete, vor Ort geltende Regeln um.
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