Entsorgungsnachweis erklärt
Warum Dokumentation Pflicht ist
Als Betreiber eines Fettabscheiders sind Sie nachweispflichtig: Sie müssen jederzeit belegen können, dass der Abscheiderinhalt ordnungsgemäß entsorgt wurde. Bei Kontrollen durch die Untere Wasserbehörde oder den Kanalnetzbetreiber werden diese Nachweise verlangt. Fehlen sie, drohen Bußgelder.
Welche Dokumente Sie brauchen
1. Übernahme- / Begleitscheine
Bei jeder Entsorgung erstellt der Entsorger einen Übernahmeschein (auch: Begleitschein oder Entsorgungsnachweis). Dieser enthält:
- Datum und Uhrzeit der Entsorgung
- Erzeuger (Ihr Betrieb, Adresse)
- Entsorger (Firma, Adresse, Zulassungsnummer)
- Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummer (i. d. R. 19 08 09)
- Menge in Litern oder Kilogramm
- Entsorgungsanlage (wohin der Abfall gebracht wird)
- Unterschriften beider Seiten
2. Betriebstagebuch
Das Betriebstagebuch dokumentiert den laufenden Betrieb:
- Monatliche Eigenkontrollen (Fettschichtdicke, Schlammstand, Geruch, Temperatur)
- Entsorgungstermine
- Wartungen
- Störungen und Auffälligkeiten
- Generalinspektionen
Format: Handschriftlich oder digital – es muss nur vollständig und nachvollziehbar sein. Viele Hersteller liefern Vorlagen mit der Anlage.
3. Wartungsberichte
Nach jeder halbjährlichen Wartung erhalten Sie einen Bericht mit:
- Datum
- Durchgeführte Arbeiten
- Zustand der Anlage
- Empfehlungen / Mängel
- Name des Wartungstechnikers
4. Generalinspektionsbericht
Alle 5 Jahre erstellt der WHG-Fachbetrieb einen ausführlichen Bericht:
- Ergebnis der Dichtheitsprüfung
- Zustand aller Komponenten
- Fotodokumentation
- Mängelprotokoll
- Handlungsempfehlungen
5. Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen
Nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen: Bewahren Sie den aktuellen Vertrag auf, inkl. Efb-Zertifikat des Entsorgers.
Aufbewahrungsfristen
| Dokument | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Übernahme-/Begleitscheine | Mindestens 5 Jahre |
| Betriebstagebuch | Mindestens 5 Jahre (nach letztem Eintrag) |
| Wartungsberichte | Mindestens 5 Jahre |
| Generalinspektionsberichte | Bis zur nächsten Inspektion (empf. 10 Jahre) |
| Efb-Zertifikat des Entsorgers | Aktuelle Version aufbewahren |
Was bei Kontrollen passiert
Bei einer Betriebsprüfung durch die Behörde wird typischerweise kontrolliert:
- Ist ein Fettabscheider vorhanden und funktionsfähig?
- Wird das Betriebstagebuch geführt?
- Liegen Entsorgungsnachweise lückenlos vor?
- Werden die vorgeschriebenen Intervalle eingehalten?
- Liegt ein aktueller Generalinspektionsbericht vor?
Fehlende Nachweise werden wie fehlende Entsorgung gewertet – mit entsprechenden Konsequenzen.
Digitale Dokumentation
Immer mehr Betriebe führen die Dokumentation digital:
- Apps der Entsorgungsunternehmen mit automatischer Beleg-Zustellung
- Digitale Betriebstagebücher (Excel, spezialisierte Software)
- Cloud-Speicher für alle Belege
Pflichten-Checkliste Dokumentation
- ✅ Begleitschein bei jeder Entsorgung einfordern und prüfen
- ✅ Betriebstagebuch monatlich führen (Eigenkontrollen!)
- ✅ Wartungsberichte nach jeder Wartung abheften
- ✅ Generalinspektionsbericht sicher aufbewahren
- ✅ Alle Dokumente mindestens 5 Jahre aufbewahren
- ✅ Efb-Zertifikat des Entsorgers aktuell halten
- ✅ Ordner oder digitales Archiv an zugänglichem Ort
Fazit
Die Entsorgungsdokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie ist Ihr Schutzschild bei Behördenkontrollen. Führen Sie das Betriebstagebuch gewissenhaft, fordern Sie bei jeder Entsorgung den Begleitschein ein und bewahren Sie alles mindestens 5 Jahre auf. Der Aufwand ist gering, der Schutz erheblich.
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