Abfallschlüsselnummern für Fettabscheiderinhalte

Die relevanten Abfallschlüsselnummern (AVV) für Fettabscheiderinhalte und verwandte Abfälle aus Gastronomiebetrieben.

Aktualisiert am 18.02.2026
~3 Min. Lesezeit

Abfallschlüsselnummern für Fettabscheiderinhalte

Was sind Abfallschlüsselnummern?

Jeder Abfall in Deutschland wird durch eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer (ASN) klassifiziert. Die Systematik folgt der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Die korrekte Zuordnung ist Pflicht für die Entsorgungsdokumentation – sie steht auf jedem Begleitschein.

Die wichtigste Nummer: 19 08 09

19 08 09 – Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten

Dies ist die Standardnummer für Fettabscheiderinhalte aus Gastronomiebetrieben. Sie umfasst:

  • Fettschicht aus dem Fettabscheider
  • Wasserphase
  • Schlammschicht
  • Den gesamten Inhalt bei Vollentleerung

Kapitelzuordnung:

  • 19 = Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
  • 19 08 = Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen (anderweitig nicht genannt)
  • 19 08 09 = Fett- und Ölmischungen (Speiseöle/-fette)

Warum „19" und nicht „20" (Siedlungsabfälle)?

Obwohl der Fettabscheider in Ihrem Betrieb steht, wird sein Inhalt als Abfall aus der Abwasservorbehandlung klassifiziert – daher Kapitel 19.

Weitere relevante Abfallschlüsselnummern

19 08 10* – Fett- und Ölmischungen (nicht 19 08 09)

  • Betrifft Abscheiderinhalte mit mineralischen Ölen oder Fetten
  • Kommt bei Mischbetrieben vor (z. B. Werkstatt + Kantine über einen Abscheider)
  • Sternchen (*) = gefährlicher Abfall → strengere Entsorgungsauflagen!

20 01 25 – Speiseöle und -fette

  • Altspeiseöl und -fett, das separat gesammelt wird
  • Frittieröl, Bratfett aus der Küche
  • Nicht der Fettabscheiderinhalt, sondern separat gesammeltes Altfett

20 01 26* – Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen

  • Nicht-Speisefette, ggf. mit Mineralölanteil
  • Gefährlicher Abfall (*)
  • Für Gastronomiebetriebe normalerweise nicht relevant

02 06 01 – Abfälle aus der Fleischverarbeitung

  • Kann für Metzgereien relevant sein, wenn Schlachtabfälle separat anfallen
  • Nicht für den Fettabscheiderinhalt selbst

Zusammenfassung der wichtigsten Nummern

ASNBezeichnungTypischer Fall
19 08 09Fett-/Ölmischungen (Speisefette)Fettabscheiderinhalt (Standard)
19 08 10*Fett-/Ölmischungen (andere)Abscheider mit Mineralölanteil
20 01 25Speiseöle und -fetteSeparat gesammeltes Altfett
20 01 26*Andere Öle und FetteNicht-Speisefette
02 06 01FleischverarbeitungsabfälleMetzgereien (separat)

Was Sie wissen müssen

Auf dem Begleitschein

Prüfen Sie bei jeder Entsorgung, ob die korrekte ASN auf dem Begleitschein steht. Für einen normalen Gastronomiebetrieb muss dort 19 08 09 stehen.

Falscher Abfallschlüssel?

Eine falsche Zuordnung kann Folgen haben:

  • Entsorgung auf der falschen Anlage
  • Fehlende Genehmigung des Entsorgers für den Abfallschlüssel
  • Probleme bei Behördenkontrollen

Gefährliche Abfälle (mit *)

Nummern mit Sternchen kennzeichnen gefährliche Abfälle. Dafür gelten verschärfte Regeln:

  • Nachweispflicht über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
  • Nur Entsorger mit spezieller Zulassung
  • Für normale Gastronomiebetriebe normalerweise kein Thema

Praxistipp

In 99 % aller Fälle in der Gastronomie haben Sie es mit genau zwei Nummern zu tun:

  1. 19 08 09 → Fettabscheiderinhalt
  2. 20 01 25 → Separat gesammeltes Altfett (Frittieröl)

Merken Sie sich diese beiden – und prüfen Sie die Begleitscheine.

Fazit

Die Abfallschlüsselnummer ist mehr als eine Verwaltungsformalität. Sie bestimmt, wie der Abfall transportiert, behandelt und nachgewiesen werden muss. Für Gastronomiebetriebe ist 19 08 09 die zentrale Nummer. Prüfen Sie Ihre Begleitscheine – die korrekte ASN ist Teil Ihrer Betreiberpflicht.

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