
Der technische Maßnahmenwert ist kein Grenzwert im strengen Sinn, sondern ein regulatorischer Auslösewert: Er legt fest, ab welcher Konzentration ein Betreiber tätig werden muss. Für Legionellen liegt dieser Wert bei 100 KBE/100 ml — koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter Wasserprobe, also der Anzahl vermehrungsfähiger Bakterien, die im Labor auf einem Nährboden anwachsen.
Der Unterschied zu einem klassischen Grenzwert ist wichtig: Eine Überschreitung bedeutet nicht automatisch eine akute Gesundheitsgefährdung oder eine Betriebsschließung. Sie löst aber eine unverzügliche Handlungspflicht aus — mit steigendem Befund steigen auch die Anforderungen an Ursachenanalyse, Sofortmaßnahmen und Meldung an die Behörde.
Für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, etwa in Hotels, ist dieser Wert die zentrale Messlatte jeder Legionellenprüfung.
Rechtsgrundlage
Der technische Maßnahmenwert für Legionellen ist in Anlage 3 der Trinkwasserverordnung festgelegt. Er gilt bundesweit einheitlich für alle Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, unabhängig von Betriebsgröße oder Standort.
Bei Überschreitung sind Sie als Betreiber verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und eine Ursachenanalyse einzuleiten. Die konkret geforderten Maßnahmen richten sich nach der Höhe des Befunds: Im unteren Bereich oberhalb des Maßnahmenwerts genügen häufig Ursachenklärung und gezielte Nachbesserung, bei deutlich höheren Befunden sind unverzügliche Sofortmaßnahmen und eine engmaschige Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erforderlich.
Praxis im Betrieb
| Befundlage | Typische Reaktion |
|---|---|
| unterhalb des Maßnahmenwerts | Normalbetrieb, weiterhin dokumentieren |
| Überschreitung, niedriger Bereich | Ursachenanalyse, gezielte Nachbesserung, Nachbeprobung |
| Überschreitung, deutlich erhöht | Sofortmaßnahmen, enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, Sanierungsplan |
Wichtige Schritte bei einer Überschreitung:
- Gesundheitsamt unverzüglich informieren, nicht erst nach internen Abstimmungen.
- Fachbetrieb mit der Ursachenanalyse beauftragen (z. B. Totleitungen, zu niedrige Temperaturen, defekte Armaturen).
- Sofortmaßnahmen wie thermische Spülung oder Desinfektion einleiten.
- Nach Abschluss der Maßnahmen erneut beproben lassen.
Wie die Prüfung selbst abläuft, erklärt der Ratgeber Legionellenprüfung im Hotel.
Häufige Fragen
Ist der technische Maßnahmenwert dasselbe wie ein Grenzwert?
Nicht im klassischen Sinn. Ein Grenzwert markiert meist eine feste Grenze zwischen zulässig und unzulässig, während der Maßnahmenwert vor allem eine Handlungspflicht auslöst. Eine Überschreitung bedeutet unverzüglichen Handlungsbedarf, nicht automatisch eine akute Gefährdung.
Was muss ich tun, wenn der Wert überschritten wird?
Informieren Sie unverzüglich das Gesundheitsamt und lassen Sie durch einen Fachbetrieb die Ursache klären. Je nach Höhe des Befunds folgen Sofortmaßnahmen wie eine thermische Spülung oder Desinfektion sowie eine Nachbeprobung zur Erfolgskontrolle.
Führt eine Überschreitung automatisch zu einem Bußgeld?
Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, wie Sie als Betreiber reagieren: Wer unverzüglich meldet und Maßnahmen einleitet, erfüllt seine Pflichten. Bleiben Meldung oder Maßnahmen aus, können jedoch Auflagen bis hin zu weiteren Konsequenzen drohen.
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