
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung, die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser sowie an Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Trinkwasser-Installationen festlegt. Sie gilt in ihrer aktuellen Fassung von 2023 und setzt unter anderem Vorgaben der europäischen Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um.
Verantwortlich für die Einhaltung ist nicht nur der öffentliche Wasserversorger, sondern jeder „Unternehmer und sonstige Inhaber" einer Trinkwasser-Installation — kurz UsI. Dazu zählt jeder Betrieb, der Trinkwasser über eigene Leitungen an Gäste, Mitarbeitende oder Mieter abgibt: Hotels, Pensionen, Restaurants mit Personalunterkünften, Kantinen und vergleichbare Betriebe. Die Pflichten treffen Sie also unabhängig davon, ob Sie selbst Wasser fördern oder lediglich verteilen.
Besonders im Fokus stehen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser über aerosolbildende Entnahmestellen wie Duschen abgegeben wird — der klassische Fall in der Hotellerie.
Rechtsgrundlage
Die TrinkwV verpflichtet Betreiber, ihre Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gilt zusätzlich eine Untersuchungspflicht auf Legionellen (§ 14b TrinkwV). Als Großanlage gelten Anlagen in der Regel dann, wenn der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder der Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt — diese Schwellenwerte sind technische Orientierungsgrößen der Regelwerke.
Die Untersuchungsintervalle unterscheiden sich nach Nutzungsart: Gewerblich betriebene Großanlagen, etwa in Hotels, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden; Großanlagen in öffentlichen Einrichtungen mindestens jährlich. Die TrinkwV legt außerdem einen technischen Maßnahmenwert für Legionellen fest, der bei Überschreitung eine Handlungspflicht auslöst. Zuständige Behörde ist das Gesundheitsamt des jeweiligen Kreises.
Praxis im Betrieb
| Betriebsart | Untersuchungsintervall |
|---|---|
| Gewerbliche Großanlage (z. B. Hotel) | mind. alle 3 Jahre |
| Großanlage in öffentlicher Einrichtung | mind. jährlich |
| Nach Sanierung/wesentlicher Änderung | erneute Untersuchung |
So gehen Sie vor:
- Klären Sie mit einem Fachbetrieb oder dem Gesundheitsamt, ob Ihre Anlage als Großanlage zur Trinkwassererwärmung gilt.
- Beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor mit der Legionellenprüfung.
- Dokumentieren Sie Befunde, Fristen und Maßnahmen lückenlos und griffbereit.
- Informieren Sie bei einer Überschreitung unverzüglich das Gesundheitsamt.
Ein Verstoß gegen die Untersuchungs- oder Dokumentationspflicht kann Auflagen und weitere Konsequenzen nach sich ziehen; Details dazu finden Sie unter Bußgelder & Strafen. Eine ausführliche Praxisanleitung für Beherbergungsbetriebe bietet der Ratgeber Legionellenprüfung im Hotel.
Häufige Fragen
Gilt die Trinkwasserverordnung nur für Wasserversorger?
Nein. Sie gilt für jeden, der Trinkwasser über eigene Leitungen an Dritte abgibt — auch für Hotels, Restaurants mit Personalunterkünften oder Kantinen. Als Betreiber einer Trinkwasser-Installation gelten Sie rechtlich als „Unternehmer und sonstiger Inhaber" (UsI) und tragen entsprechende Pflichten.
Was gilt als Großanlage zur Trinkwassererwärmung?
Als Orientierung gilt eine Anlage in der Regel dann als Großanlage, wenn der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder der Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt. Die genaue Einstufung hängt von den tatsächlichen Anlagenparametern ab und sollte im Zweifel fachlich geprüft werden.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung?
Mögliche Folgen reichen von Auflagen des Gesundheitsamts bis hin zu weitreichenderen Konsequenzen, abhängig von Schwere und Wiederholung des Verstoßes. Konkrete Bußgeldrahmen variieren je nach Einzelfall — einen Überblick über mögliche Sanktionen finden Sie im Artikel zu Bußgeldern und Strafen.
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