
Die Legionellenprüfung ist die systemische Untersuchung des Trinkwarmwassers einer Anlage auf Legionellen. Dabei werden an festgelegten Stellen im Rohrnetz Proben entnommen und durch ein akkreditiertes Labor auf koloniebildende Einheiten (KBE) untersucht. Sie ist keine freiwillige Vorsichtsmaßnahme, sondern für Betreiber bestimmter Anlagen eine gesetzliche Pflicht.
Betroffen sind vor allem Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser über aerosolbildende Entnahmestellen wie Duschen an Dritte abgegeben wird — der Regelfall in Hotels, Pensionen und vergleichbaren Beherbergungsbetrieben. Auch Kantinen oder Personalunterkünfte mit eigenen Duschanlagen können betroffen sein.
Für Sie als Betreiber zählt vor allem: Die Prüfung selbst dürfen Sie nicht in Eigenregie durchführen. Probenahme und Analyse gehören in die Hände von geschultem Fachpersonal und akkreditierten Laboren.
Rechtsgrundlage
Die Untersuchungspflicht ergibt sich aus § 14b der Trinkwasserverordnung. Sie gilt für Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und wird von den Gesundheitsämtern überwacht. Die Intervalle richten sich nach der Nutzungsart der Anlage: gewerblich genutzte Großanlagen, etwa in Hotels, mindestens alle drei Jahre, Großanlagen in öffentlichen Einrichtungen mindestens jährlich.
Zulässig ist ausschließlich die Probenahme durch akkreditierte Stellen; die Analyse erfolgt nach anerkannten mikrobiologischen Verfahren. Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten, sind Sie verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren und Maßnahmen einzuleiten.
Praxis im Betrieb
Der typische Ablauf:
- Probenahmestellen festlegen — Labor oder Fachbetrieb bestimmt repräsentative Punkte, etwa am Erwärmeraustritt, im Zirkulationsrücklauf und an Risikopunkten wie selten genutzten Duschen.
- Probenahme — durch geschultes Personal, in der Regel ohne vorheriges Spülen der Leitung.
- Analyse im Labor — Auswertung nach anerkannten Verfahren, üblicherweise mit mehrtägiger Bebrütungszeit.
- Befundbericht — schriftliche Dokumentation, die Sie aufbewahren und auf Anfrage dem Gesundheitsamt vorlegen.
- Bei Überschreitung — Ursachenanalyse, Sofortmaßnahmen (z. B. thermische Spülung), Meldung ans Gesundheitsamt, Nachbeprobung.
Typische Fehler in der Praxis sind verpasste Prüftermine, die Beauftragung nicht akkreditierter Anbieter und eine lückenhafte Ablage der Befundberichte.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für Hotelbetriebe finden Sie im Ratgeber Legionellenprüfung im Hotel; zu möglichen Folgen bei versäumter Prüfung siehe Bußgelder & Strafen.
Häufige Fragen
Wer darf die Legionellenprüfung durchführen?
Die Probenahme und Analyse müssen durch akkreditierte Labore beziehungsweise geschultes Fachpersonal erfolgen. Eine Eigenprobenahme durch den Betreiber ist nicht zulässig. Fragen Sie beim Labor gezielt nach dem Akkreditierungsnachweis für den Bereich Trinkwasseruntersuchung.
Wie oft muss die Legionellenprüfung stattfinden?
Gewerblich genutzte Großanlagen, etwa in Hotels, müssen mindestens alle drei Jahre untersucht werden, Großanlagen in öffentlichen Einrichtungen mindestens jährlich. Nach einer Sanierung oder wesentlichen Änderung der Anlage wird unabhängig vom regulären Intervall erneut geprüft.
Was passiert, wenn der Maßnahmenwert überschritten wird?
Sie müssen das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, die Ursache analysieren lassen und geeignete Sofortmaßnahmen einleiten, etwa eine thermische Spülung. Anschließend erfolgt eine Nachbeprobung. Bleiben Pflichten unerfüllt, drohen behördliche Auflagen bis hin zu weiteren Konsequenzen.
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