🛢️Fettabscheider & Technik

Nenngröße (NS)

Die Nenngröße NS nach DIN EN 1825 gibt an, wie viel Abwasser ein Fettabscheider pro Sekunde sicher reinigen kann, ohne zu überlaufen.

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Nenngröße (NS) — Illustration

Die Nenngröße, abgekürzt NS, ist die zentrale Kennzahl zur Dimensionierung eines Fettabscheiders. Sie gibt in Liter pro Sekunde (l/s) an, welchen Abwasserdurchfluss die Anlage unter definierten Bedingungen noch sicher reinigen kann, ohne dass Fette in den Ablauf gelangen. Je höher die NS, desto größer und leistungsfähiger die Anlage.

Für Betreiber ist die richtige Nenngröße entscheidend: Eine zu klein gewählte Anlage ist schnell überlastet und lässt Fette ungehindert passieren — mit Folgen für Kanalisation und Betriebsgenehmigung. Eine überdimensionierte Anlage verursacht dagegen unnötig hohe Anschaffungs- und Entsorgungskosten. Gängig sind Nenngrößen etwa zwischen NS 2 und NS 50, wobei die konkrete Größe von Abwassermenge, Geräteausstattung und Betriebsart abhängt — vom kleinen Imbiss bis zur Großküche.

Technischer Hintergrund

Die Bemessung erfolgt nach der europäischen Norm DIN EN 1825, konkretisiert für Deutschland durch DIN 4040-100. Grundlage ist die Formel NS = Qs × fd × ft × fr: Der maßgebende Schmutzwasserabfluss (Qs) wird mit Faktoren für Fettdichte (fd), Abwassertemperatur (ft) und den Einsatz von Reinigungs- oder Spülmitteln (fr) multipliziert. Heißes Abwasser über 60 °C sowie Tenside in Reinigungsmitteln erhöhen die rechnerisch erforderliche Nenngröße spürbar, weil sie die Fettabscheidung erschweren.

Die Nenngröße bestimmt zugleich die normativen Mindestvolumina von Schlammfang und Fettspeicherraum — größere NS bedeuten also automatisch mehr Kapazität in beiden Kammern.

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Achtung: Die verbindliche Berechnung der Nenngröße gehört in die Hände eines Fachplaners oder Herstellers, abgestimmt mit dem zuständigen Abwasserbetrieb. Eine grobe Online-Schätzung ersetzt keine normgerechte Auslegung.

Praxis im Betrieb

Als Betreiber müssen Sie die einmal festgelegte Nenngröße vor allem im Blick behalten, wenn sich betriebliche Rahmenbedingungen ändern:

  • Betriebserweiterung: Mehr Sitzplätze, eine zusätzliche Fritteuse oder ein neuer Bandspüler können die erforderliche NS eine Stufe nach oben verschieben — eine Nachbemessung ist dann fällig.
  • Anlagenstammdaten dokumentieren: Nenngröße, Hersteller und Zulassungsnummer gehören ins Betriebstagebuch und sollten bei jeder Kontrolle greifbar sein.
  • Kontrolle bei der Eigenkontrolle: Prüfen Sie bei der monatlichen Eigenkontrolle, ob die Anlage im normalen Betrieb überhaupt noch zur tatsächlichen Auslastung passt.

Mehr zur Berechnung mit Beispiel und Orientierungswerten je Betriebsart finden Sie im Artikel Nenngröße berechnen.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, welche Nenngröße mein Betrieb braucht?

Die verbindliche Berechnung nimmt ein Fachplaner oder der Anlagenhersteller anhand Ihrer angeschlossenen Geräte, des Wasserverbrauchs und der Betriebsart vor. Als groben Anhaltspunkt bietet der Artikel zur Nenngrößenberechnung Orientierungswerte nach Betriebstyp — eine individuelle Planung ersetzt das aber nicht.

Kann ich eine zu klein dimensionierte Anlage nachträglich vergrößern?

Ja, ein Austausch gegen eine größere Anlage ist möglich, muss aber genehmigt und fachgerecht ausgeführt werden. Häufig verlangt der Abwasserbetrieb dafür eine erneute Abnahme. Planen Sie diesen Schritt frühzeitig, sobald sich Auslastung oder Gerätepark ändern.

Wirkt sich die Nenngröße auf die Entsorgungskosten aus?

Indirekt ja: Eine größere Nenngröße bedeutet auch ein größeres Fettspeichervolumen, was die Zeit zwischen zwei Entleerungen verlängern kann. Gleichzeitig steigen mit der Anlagengröße meist die Kosten pro Entleerung. Die passende Nenngröße balanciert deshalb Investitions- und laufende Betriebskosten.

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