🛢️Fettabscheider & Technik

Enzymprodukte im Fettabscheider

Enzym- und Bioprodukte sollen Fett im Abscheider „selbst abbauen“. Kommunen wie Aurich und Hamburg lassen den gezielten Einsatz solcher biologisch aktiven Mittel nicht zu, er ersetzt keine Entleerung.

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Enzymprodukte, oft auch „Bioprodukte“ oder Mittel zur „Selbstreinigung“ genannt, werden als Zusatz für Fettabscheider und Zulaufleitungen angeboten. Sie sollen abgeschiedenes Fett zersetzen, damit die Anlage seltener abgesaugt werden muss.

Das Problem: Ein Fettabscheider funktioniert durch Schwerkraftabscheidung. Fett schwimmt auf und wird zurückgehalten, bis es bei der Entleerung entnommen wird. Wird das Fett in der Anlage gelöst oder zerlegt, kann es mit dem Abwasser in den Kanal gelangen, statt im Abscheider zu bleiben.

Was Kommunen dazu sagen

QuelleRegel
Stadt Aurich, NRB Stadtentwässerung (Hinweise zum Betrieb von Fettabscheideranlagen, Stand 06/2015)„Der gezielte Einsatz biologisch aktiver Mittel, z.B. enzymhaltige Produkte zur Umsetzung der Feststoffe bzw. zur sogenannten Selbstreinigung, ist nicht zulässig in Fettabscheideranlagen sowie in den zugehörigen Zulaufleitungen.“
Stadt Hamburg (Mängelliste für Generalinspektionen an Fettabscheideranlagen, Stand 15.01.2020)Verwendung biologisch aktiver Mittel wie Enzyme ist ein erheblicher Mangel, vorgeschlagene Frist zur Behebung: 1 Monat

Quellen: Hinweise zum Betrieb von Fettabscheideranlagen, Stadt Aurich und Mängelliste für Generalinspektionen, hamburg.de. Andere Kommunen regeln das in ihrer Abwassersatzung, maßgeblich ist immer die Satzung Ihres Standorts.

Und Spül- und Reinigungsmittel?

Reinigungsmittel sind nicht verboten, aber sie sollen die Anlage nicht stören. Aurich empfiehlt, Spül- und Reinigungsmittel sorgfältig auszuwählen und sparsam einzusetzen. Sie dürfen die Abscheidewirkung möglichst nicht beeinträchtigen, keine stabilen Emulsionen bilden und sollten kein Chlor enthalten oder freisetzen. Empfohlen werden Dosiergeräte oder Dosierhilfen.

Laut demselben Merkblatt gehören Nachweise zu den eingesetzten Spül-, Wasch-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmitteln zum Betriebstagebuch. In Hamburg steht das Fehlen von Nachweisen über abscheiderfreundliche Reinigungsmittel ebenfalls auf der Mängelliste der Generalinspektion.

Was das für Betreiber heißt

  • Kein Enzym- oder Bioprodukt einsetzen, um Entleerungen zu sparen. Das Entleerungsintervall bleibt, wie es die Kommune vorgibt.
  • Datenblätter der Spül- und Reinigungsmittel aufbewahren und dem Betriebstagebuch beilegen.
  • Wer ein Mittel einsetzen möchte, fragt vorher bei der Kommune oder dem Abwasserbetrieb nach.

Häufige Fragen

Darf ich Enzymprodukte in den Fettabscheider geben?

In vielen Kommunen nicht. Aurich lässt den gezielten Einsatz enzymhaltiger Produkte zur Selbstreinigung ausdrücklich nicht zu, in Hamburg gilt er bei der Generalinspektion als erheblicher Mangel. Fragen Sie im Zweifel Ihre Kommune.

Kann ich mit Bioprodukten seltener entleeren lassen?

Nein. Die Entleerung richtet sich nach der Abwassersatzung, in vielen Kommunen mindestens monatlich. Ein längeres Intervall gibt es, wenn überhaupt, nur nach dokumentierten Messungen und mit Zustimmung der Kommune.

Welche Nachweise zu Reinigungsmitteln brauche ich?

Halten Sie die Produktdatenblätter der eingesetzten Spül- und Reinigungsmittel bereit. In FettCheck können Sie Dokumente zur Anlage hochladen und haben sie bei der nächsten Generalinspektion griffbereit.

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