⚖️Recht & Normen

DWA-M 167

DWA-M 167 ist ein Merkblatt der DWA zu Abscheideranlagen und definiert die Sachkunde-Anforderungen für Wartung und Prüfung als anerkannte Regel der Technik.

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DWA-M 167 — Illustration

DWA-M 167 ist ein Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zu Abscheideranlagen. Es konkretisiert, welche Sachkunde Personen mitbringen müssen, die Eigenkontrolle, Wartung oder Prüfung an Fettabscheideranlagen durchführen – und ergänzt damit DIN 4040-100 um die Qualifikationsseite.

Für Betreiber ist DWA-M 167 vor allem dann relevant, wenn sie entscheiden müssen, wer im eigenen Betrieb die monatliche Eigenkontrolle übernehmen darf, oder wenn sie einen Fachbetrieb für Wartung und Generalinspektion beauftragen. Das Merkblatt liefert den fachlichen Maßstab dafür, was „sachkundig" beziehungsweise „fachkundig" im Sinne von DIN 4040-100 tatsächlich bedeutet.

Anders als eine DIN-Norm ist ein DWA-Merkblatt kein formal genormtes Dokument, sondern eine fachlich erarbeitete Handlungsempfehlung eines anerkannten Regelwerksgebers. In der Praxis wird es dennoch wie eine anerkannte Regel der Technik behandelt und von Fachbetrieben, Sachverständigen und Behörden als Maßstab herangezogen.

Rechtsgrundlage

DWA-M 167 selbst ist kein Gesetz und keine DIN-Norm, sondern ein technisches Merkblatt der DWA – eines der zentralen fachlichen Regelwerksgeber der deutschen Wasserwirtschaft. Es erlangt seine praktische Verbindlichkeit dadurch, dass es als anerkannte Regel der Technik gilt und die Anforderungen an die Sachkunde konkretisiert, die DIN 4040-100 nur allgemein fordert. Wasserbehörden, Sachverständige und Entsorgungsfachbetriebe orientieren sich in der Praxis daran, wenn sie beurteilen, ob eine Person zur Eigenkontrolle, Wartung oder Prüfung befähigt ist. Ob eine konkrete Qualifikation im Einzelfall ausreicht, klärt im Zweifel der beauftragte Fachbetrieb oder die zuständige Wasserbehörde.

Was einen anerkannten Fachbetrieb konkret auszeichnet, erläutert der Artikel WHG-Fachbetrieb erklärt.

Praxis im Betrieb

  • Eigenkontrolle im eigenen Betrieb: Die monatliche Sichtprüfung darf eine eingewiesene, sachkundige Person aus dem Betrieb übernehmen – ohne externe Zertifizierung, aber mit nachvollziehbarer Einweisung.
  • Wartung und Generalinspektion: Diese Aufgaben sind einem Fachbetrieb vorbehalten, dessen Personal die Sachkunde-Anforderungen nach DWA-M 167 erfüllt.
  • Nachweis der Qualifikation: Lassen Sie sich vom beauftragten Fachbetrieb die Qualifikation seines Personals bestätigen, insbesondere bei der Vergabe an einen neuen Dienstleister.
  • Dokumentation: Wer welche Kontrolle durchgeführt hat, gehört mit Name und Datum ins Betriebstagebuch.
💡
Tipp: Fragen Sie bei der Beauftragung eines Wartungsbetriebs gezielt nach der Qualifikation gemäß den DWA-Anforderungen – seriöse Fachbetriebe weisen diese ohne Weiteres nach.

Häufige Fragen

Ist DWA-M 167 rechtlich bindend?

DWA-M 167 ist kein Gesetz, sondern ein technisches Merkblatt. Es gilt jedoch als anerkannte Regel der Technik und wird von Behörden, Sachverständigen und Fachbetrieben als fachlicher Maßstab herangezogen, wenn es um die erforderliche Sachkunde für Fettabscheideranlagen geht.

Wer darf laut DWA-M 167 die Eigenkontrolle durchführen?

Für die einfache monatliche Eigenkontrolle reicht eine sachkundige, eingewiesene Person aus dem eigenen Betrieb. Für Wartung, Dichtheitsprüfung und Generalinspektion ist dagegen ein Fachbetrieb mit entsprechend qualifiziertem Personal erforderlich.

Wie unterscheidet sich DWA-M 167 von DIN 4040-100?

DIN 4040-100 legt fest, welche Maßnahmen in welchen Intervallen erforderlich sind. DWA-M 167 konkretisiert ergänzend, welche fachliche Qualifikation die ausführenden Personen dafür mitbringen müssen. Beide Regelwerke greifen bei der praktischen Umsetzung ineinander.

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