
Die Dichtheitsprüfung stellt fest, ob ein Fettabscheider und die angeschlossenen Leitungen tatsächlich dicht sind – also kein Abwasser unkontrolliert ins Erdreich oder Grundwasser austreten kann. Sie ist kein eigenständiger Prüftermin, sondern fester Bestandteil der Generalinspektion und wird üblicherweise über eine Wasserstandsprüfung durchgeführt.
Für Betreiber ist die Dichtheitsprüfung deshalb relevant, weil eine undichte Anlage nicht nur zu Geruchsbelästigung und Bodenverunreinigung führen kann, sondern im Ernstfall eine Kontamination von Boden oder Grundwasser nach sich zieht. Genau das soll die Prüfung verhindern – sie dient unmittelbar dem Gewässerschutz und ist deshalb ein zentraler Bestandteil des wasserrechtlichen Regelwerks.
Rechtsgrundlage
Die Dichtheitsprüfung ist Teil der Generalinspektion nach DIN 4040-100 und wird nach den Vorgaben des einschlägigen Regelwerks – insbesondere im Zusammenspiel mit der europäischen DIN EN 1825 – üblicherweise als Wasserstandsprüfung durchgeführt. Sie dient der Umsetzung der Grundpflicht aus dem Wasserhaushaltsgesetz, Abwasseranlagen so zu errichten und zu betreiben, dass Gewässer nicht gefährdet werden – eine Pflicht, die insbesondere für Indirekteinleiter ins öffentliche Kanalnetz gilt. Durchgeführt wird sie durch den Fachkundigen – dieselbe unabhängige, qualifizierte Stelle, die auch die Generalinspektion durchführt – nicht separat durch den Betreiber.
Praxis im Betrieb
Als Betreiber müssen Sie die Dichtheitsprüfung nicht selbst durchführen, sollten aber wissen, worauf es ankommt:
- Sie findet im Rahmen der Generalinspektion statt, nicht separat
- Geprüft wird die gesamte Anlage inklusive Zulauf- und Ablaufleitungen
- Das Ergebnis wird im Prüfbericht der Generalinspektion festgehalten
- Bei Undichtigkeiten sind Sofortmaßnahmen und eine Nachprüfung innerhalb einer gesetzten Frist erforderlich
Achten Sie zwischen den Generalinspektionen dennoch auf Warnsignale wie ungewöhnliche Gerüche, feuchte Stellen im Umfeld des Schachts oder sinkende Füllstände ohne erkennbaren Grund – das sind mögliche Hinweise auf eine Undichtigkeit, die Sie nicht bis zur nächsten Generalinspektion ignorieren sollten.
Den Ablauf der Generalinspektion einschließlich Dichtheitsprüfung beschreibt der Artikel Ablauf Generalinspektion.
Häufige Fragen
Wie oft wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Die Dichtheitsprüfung findet im Rahmen der Generalinspektion statt, also vor Erst-Inbetriebnahme und danach in der Regel alle fünf Jahre. Ein separates, eigenständiges Prüfintervall gibt es dafür nicht.
Wer stellt die Dichtheit des Fettabscheiders fest?
Der Fachkundige, der die Generalinspektion durchführt. Er dokumentiert das Ergebnis der Wasserstandsprüfung im Prüfbericht und hält gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen und Fristen fest.
Was tun bei einer festgestellten Undichtigkeit?
Eine undichte Anlage muss umgehend instand gesetzt werden, da sie eine Gefahr für Boden und Grundwasser darstellt. Bis zur Behebung kann die zuständige Behörde Auflagen erteilen oder in schweren Fällen den weiteren Betrieb der Anlage untersagen.
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