
Die Brandschutzordnung ist ein schriftliches Regelwerk, das festlegt, wie sich Menschen in einem Gebäude im Brandfall verhalten sollen — von der Brandverhütung im Alltag bis zum konkreten Ablauf einer Räumung. Sie gliedert sich nach DIN 14096 in drei Teile, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten und unterschiedlich detailliert sind.
Für Gastronomiebetriebe ist das relevant, weil gleich mehrere Gruppen im selben Gebäude unterwegs sind: Gäste, die das Haus nicht kennen, Beschäftigte mit wechselndem Kenntnisstand und Funktionsträger wie Brandschutzhelfer oder Betriebsleitung mit erweiterten Aufgaben. Eine gute Brandschutzordnung spricht alle drei Gruppen passend an.
Nicht jeder Betrieb benötigt zwingend alle drei Teile in vollem Umfang — welcher Umfang sinnvoll oder erforderlich ist, hängt von Betriebsgröße, Nutzung und behördlichen oder versicherungsseitigen Vorgaben ab.
Rechtsgrundlage
DIN 14096 ist die technische Norm, die Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung in die Teile A, B und C strukturiert. Ob und in welchem Umfang eine Brandschutzordnung erforderlich ist, ergibt sich häufig aus der Baugenehmigung bzw. dem zugehörigen Brandschutzkonzept, aus Vorgaben für Betriebe mit größerem Publikumsverkehr oder wird vom Versicherer verlangt. Im Arbeitsschutz bildet zusätzlich die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" den übergeordneten Rahmen für vorbeugenden Brandschutz.
Praxis im Betrieb
| Teil | Zielgruppe | Inhalt |
|---|---|---|
| A | alle im Gebäude, auch Gäste | kurzer, bildlicher Aushang mit Verhaltensregeln |
| B | Beschäftigte | ausführlichere Regeln zu Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Meldewegen |
| C | Funktionsträger (z. B. Brandschutzhelfer, Betriebsleitung) | erweiterte Aufgaben: Räumung koordinieren, Löscheinsatz, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr |
Teil B deckt sich inhaltlich oft mit Inhalten der allgemeinen Unterweisung nach Arbeitsschutzrecht und lässt sich organisatorisch damit verbinden. Aktualisieren Sie die Brandschutzordnung bei baulichen Änderungen, neuen Nutzungen oder spürbar veränderter Personenzahl im Betrieb.
Typischer Fehler: Der Aushang hängt veraltet, ausgeblichen oder an einer wenig frequentierten Stelle, während Teil B neuen Mitarbeitenden gar nicht erst ausgehändigt wird.
Häufige Fragen
Braucht jeder Gastronomiebetrieb eine Brandschutzordnung?
Nicht zwingend alle drei Teile in vollem Umfang — ob und welcher Umfang erforderlich ist, ergibt sich meist aus Baugenehmigung, Betriebsgröße oder Vorgaben des Versicherers. Im Zweifel gibt die zuständige Behörde oder ein Brandschutzfachbetrieb Auskunft.
Was unterscheidet Teil A, B und C der Brandschutzordnung?
Teil A richtet sich als knapper Aushang an alle Personen im Gebäude, Teil B an Beschäftigte mit ausführlicheren Verhaltensregeln. Teil C wendet sich an Funktionsträger wie Brandschutzhelfer, die im Brandfall besondere Aufgaben übernehmen.
Wer erstellt die Brandschutzordnung?
Üblicherweise ein Brandschutzfachbetrieb oder Brandschutzbeauftragter auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls des Brandschutzkonzepts. Die praktische Umsetzung, Aushändigung und Aktualisierung bleibt dauerhaft Aufgabe des Betreibers.
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