
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Sie beschreibt, wie Betriebe den vorbeugenden Brandschutz organisieren müssen: von der Grundausstattung mit Feuerlöschern über zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung bis zur Zahl der benötigten Brandschutzhelfer.
Für die Gastronomie ist sie deshalb zentral, weil Küchen mit Fritteusen, Grillplatten oder offenen Flammen häufig als Bereich erhöhter Brandgefährdung eingestuft werden. Das löst gegenüber einem normalen Büroarbeitsplatz zusätzliche Anforderungen aus — sowohl an die Löschtechnik als auch an die Organisation.
Wer die ASR A2.2 konkret umsetzt, kann davon ausgehen, die Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Weicht ein Betrieb davon ab, muss er auf andere Weise ein vergleichbares Schutzniveau nachweisen können.
Rechtsgrundlage
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber allgemein zu angemessenen Brandschutzmaßnahmen. Die ASR A2.2 konkretisiert dieses Schutzziel mit praxisnahen Vorgaben: Anzahl und Art der Feuerlöscheinrichtungen richten sich nach Grundfläche und Brandgefährdung des Betriebs, wobei zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung unterschieden wird. Ergänzend nennt die Regel den Richtwert, wonach in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen sind. Zuständig für die Aufsicht sind die Gewerbeaufsicht der Länder und die Berufsgenossenschaft. Einen Überblick über weitere Pflichten gibt der Artikel Brandschutz-Pflichten in der Gastronomie.
Praxis im Betrieb
- Brandgefährdung einschätzen: Fließt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein — Fritteusen, offenes Feuer und auch Fettablagerungen in der Abluft zählen als zusätzliche Brandlast.
- Löschtechnik ableiten: Anzahl, Art und Standort der Feuerlöscher, ergänzt um Fettbrandlöscher (Klasse F) an neuralgischen Punkten wie der Fritteuse.
- Organisation aufbauen: Brandschutzhelfer benennen und ausbilden, Beschäftigte im Rahmen der Unterweisung einbinden, Fluchtwege und Kennzeichnung sicherstellen.
- Regelmäßig aktualisieren: Bei neuen Küchengeräten, Umbauten oder deutlich veränderter Personalstärke die Einstufung der Brandgefährdung erneut prüfen.
Die Ergebnisse der Einstufung und die abgeleiteten Maßnahmen gehören dokumentiert in die Gefährdungsbeurteilung bzw. das Brandschutzkonzept des Betriebs.
Häufige Fragen
Was regelt die ASR A2.2 konkret?
Sie legt fest, wie Betriebe die Grundausstattung an Feuerlöscheinrichtungen nach Grundfläche und Brandgefährdung bemessen und welche erweiterten Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung greifen. Zusätzlich nennt sie einen Richtwert, wie viele Beschäftigte als Brandschutzhelfer zu benennen sind.
Warum gilt eine Gastroküche oft als erhöhte Brandgefährdung?
Offene Flammen, Fritteusen und Fettablagerungen in der Abluft erhöhen die Brandlast gegenüber einem normalen Arbeitsplatz spürbar. Das führt in der Gefährdungsbeurteilung häufig zu einer höheren Einstufung mit zusätzlichen Anforderungen an Löschtechnik und Personal.
Ist die Anwendung der ASR A2.2 verpflichtend?
Die Arbeitsstättenverordnung formuliert das Schutzziel, ohne die ASR A2.2 wörtlich vorzuschreiben. Wer die Regel konkret umsetzt, gilt als auf der sicheren Seite; wer davon abweicht, muss auf andere Weise ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen können.
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