
Die Feuerlöscher-Prüfung ist die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch eine fachkundige Person. Sie stellt sicher, dass ein Löschgerät im Ernstfall tatsächlich funktioniert — auslösefähig ist, ausreichend Druck hat und das richtige Löschmittel enthält.
Für Gastronomiebetriebe ist das mehr als eine Formalie: Fritteusen, Grillplatten und offene Flammen machen Küchen zu Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung. Ein Feuerlöscher, der im entscheidenden Moment nicht auslöst oder das falsche Löschmittel enthält, kann aus einem kleinen Zwischenfall einen Großschaden machen.
In der Praxis unterscheiden Betriebe zwischen der turnusmäßigen Prüfung durch einen Fachkundigen und der laufenden Sichtkontrolle durch das eigene Personal — beide gehören zur Betreiberpflicht.
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern ist die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände", eine Technische Regel für Arbeitsstätten, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Sie legt fest, dass Betriebe abhängig von Grundfläche und Brandgefährdung eine ausreichende Zahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen vorhalten müssen.
Die Instandhaltung der Geräte selbst ist technisch genormt und wird von einem Fachkundigen durchgeführt — in der Praxis üblich alle zwei Jahre, wobei der genaue Turnus je nach Hersteller und Gerätetyp abweichen kann. Für die Kontrolle im Rahmen des Arbeitsschutzes sind die Gewerbeaufsicht der Länder sowie die zuständige Berufsgenossenschaft zuständig; im Schadenfall prüft zusätzlich der Versicherer, ob die Löschgeräte ordnungsgemäß gewartet waren. Einen Überblick über weitere Brandschutzpflichten in der Gastronomie liefert der Artikel Brandschutz-Pflichten in der Gastronomie.
Praxis im Betrieb
| Aufgabe | Wer | Intervall |
|---|---|---|
| Prüfung/Instandhaltung | Fachkundiger | üblich alle 2 Jahre |
| Sichtkontrolle (Zugänglichkeit, Plombe, Manometer) | Betreiber/Personal | laufend, empfehlenswert monatlich |
| Austausch nach Gebrauch oder bei Mängeln | Fachkundiger | unverzüglich |
Eine Prüfplakette am Gerät zeigt das Datum der letzten und die Fälligkeit der nächsten Prüfung — sie ist der schnellste Weg, den Status auf einen Blick zu erkennen.
Für Gastroküchen gilt eine Besonderheit: An Fritteusen und Kochstellen mit größeren Fettmengen gehört ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F zur Grundausstattung, ergänzt um eine Löschdecke für kleinere Entstehungsbrände.
Typische Fehler im Betrieb: Löscher werden durch Kisten oder Dekoration verdeckt, eine überfällige Prüfplakette fällt niemandem auf, oder während der Wartung fehlt ein Ersatzgerät am Standort. Bewahren Sie Prüfprotokoll oder Rechnung des Fachbetriebs als Nachweis auf — in einem digitalen Betriebstagebuch lässt sich der nächste Prüftermin automatisch terminieren.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
Üblich ist eine Prüfung durch einen Fachkundigen alle zwei Jahre, der genaue Turnus kann je nach Hersteller und Gerätetyp variieren. Zwischen den Prüfterminen sollten Sie oder Ihr Personal regelmäßig eine Sichtkontrolle vornehmen: Ist der Löscher zugänglich, die Plombe intakt und der Manometerzeiger im grünen Bereich?
Welchen Feuerlöscher braucht eine Gastroküche?
An Fritteusen und fettintensiven Kochstellen gehört ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F zur Grundausstattung, da normale Schaum- oder Pulverlöscher brennendes Fett nicht sicher ablöschen. Die genaue Anzahl und Verteilung der Löscher im Betrieb richtet sich nach Grundfläche und Brandgefährdung gemäß ASR A2.2.
Was passiert, wenn die Prüfung überfällig ist?
Eine überfällige Prüfung führt nicht automatisch zu einer Sanktion, erhöht aber das Risiko im Ernstfall: Löst der Löscher nicht aus, kann aus einem kleinen Brand rasch ein Großschaden werden. Bei Kontrollen oder im Schadenfall drohen zudem Auflagen und Probleme mit dem Versicherungsschutz.
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