🦺Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die schriftliche Pflichtanalyse aller Arbeitsplatzgefahren im Betrieb, Grundlage für Schutzmaßnahmen und Unterweisung.

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Gefährdungsbeurteilung — Illustration

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische, schriftlich dokumentierte Analyse aller Gefahren, die an einem Arbeitsplatz auftreten können — von der Schnittverletzung an der Aufschnittmaschine bis zur Rutschgefahr auf nassem Küchenboden. Sie ist der Ausgangspunkt jedes betrieblichen Arbeitsschutzkonzepts: Erst wenn feststeht, welche Risiken in Ihrem Betrieb tatsächlich bestehen, lassen sich passende Schutzmaßnahmen ableiten und Prioritäten setzen.

In Gastronomie und Großküche ist das kein theoretisches Thema. Hitze, scharfe Klingen, Nässe, Reinigungschemikalien und Zeitdruck treffen auf engem Raum aufeinander — eine Kombination, die überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle verursacht. Die Gefährdungsbeurteilung zwingt Sie, diese Risiken einmal strukturiert durchzugehen, statt sie im hektischen Tagesgeschäft zu übersehen.

Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße: Auch ein Imbiss mit einer einzigen Aushilfskraft benötigt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Aus ihren Ergebnissen leiten sich unmittelbar die Themen und die Dringlichkeit der Unterweisung ab.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Er verpflichtet jeden Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten — schriftlich dokumentiert. Das Gesetz gilt für jeden Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Rechtsform.

Aufsichtsbehörde ist die für Ihren Betrieb zuständige Arbeitsschutzbehörde des Landes (je nach Bundesland als Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz bezeichnet). Für Gastronomiebetriebe ist zusätzlich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) relevant, die branchenspezifische Hilfsmittel bereitstellt und im Rahmen von Präventionsbesuchen kontrolliert. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung oder ist sie veraltet, drohen Auflagen bis hin zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen — Details dazu im Artikel Bußgelder & Strafen. Einen vollständigen Überblick über Pflichtthemen und Dokumentation bietet zudem Arbeitsschutz & Unterweisung in der Gastronomie.

Praxis im Betrieb

Gehen Sie in vier Schritten vor: Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen. Für Gastronomiebetriebe sind typischerweise diese Gefährdungsfelder relevant:

GefährdungsfeldBeispiele
ThermischFritteusen, Herdplatten, heißer Dampf
MechanischMesser, Aufschnitt- und Küchenmaschinen
Rutsch- und SturzgefahrNasse oder fettige Böden
GefahrstoffeReinigungs- und Desinfektionsmittel
Psychische BelastungZeitdruck, Lärm, Schichtarbeit
⚠️
Achtung: Eine einmal erstellte Gefährdungsbeurteilung ist kein Freibrief. Aktualisieren Sie sie bei neuen Geräten, nach Umbauten, nach jedem Arbeitsunfall und wenn neue Gefahrstoffe eingesetzt werden.

Der häufigste Fehler in der Praxis: Die Beurteilung existiert nur im Kopf des Betreibers oder wurde vor Jahren erstellt und nie angepasst. Beides gilt bei einer Behördenbegehung als Mangel. Dokumentieren Sie schriftlich, wer wann welche Gefährdung mit welcher Maßnahme bewertet hat — in einem digitalen Betriebstagebuch lässt sich das zusammen mit den Aktualisierungsterminen zentral pflegen.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung?

Ab dem ersten Beschäftigten — unabhängig von Betriebsgröße oder Rechtsform. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeitkraft, einen Minijob oder eine Aushilfe handelt. Sobald Sie Personal beschäftigen, greift § 5 ArbSchG.

Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?

Ja. Die Dokumentationspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und entfällt auch in Kleinbetrieben nicht. Eine mündliche oder rein gedankliche Einschätzung reicht bei einer Behördenprüfung nicht aus.

Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlt oder veraltet ist?

Das gilt als eine der schwerwiegendsten Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, der auf eine fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung zurückgeht, drohen zusätzlich erhebliche Haftungsrisiken für den Betrieb.

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