🦺Arbeitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung schützt Beschäftigte vor Arbeitsplatzgefahren, wird vom Arbeitgeber kostenlos gestellt und muss getragen werden.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) — Illustration

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind alle Ausrüstungsgegenstände, die eine einzelne Person gegen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schützen sollen — Schnittschutzhandschuhe, rutschfestes Schuhwerk, Schürzen oder Hitzeschutzhandschuhe. PSA kommt immer dann zum Einsatz, wenn sich eine Gefährdung technisch oder organisatorisch nicht vollständig beseitigen lässt.

In Küchenbetrieben ist das die Regel, nicht die Ausnahme: Scharfe Aufschnittmaschinen, heiße Töpfe, nasse und fettige Böden sowie aggressive Reinigungsmittel lassen sich nicht wegorganisieren. Welche PSA konkret erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Für Betreiber ist entscheidend: PSA ist kein Angebot an die Mitarbeitenden, sondern eine beidseitige Pflicht. Der Arbeitgeber muss geeignete Schutzausrüstung bereitstellen, die Beschäftigten müssen sie bei der Arbeit tatsächlich tragen.

Rechtsgrundlage

Die Bereitstellungspflicht ergibt sich aus der PSA-Benutzungsverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete PSA auszuwählen, den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen und für ihre Instandhaltung zu sorgen. Beschäftigte sind im Gegenzug verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Welche PSA im Einzelfall vorgeschrieben ist, legt keine allgemeine Liste fest, sondern die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Die Benutzung ist zudem fester Bestandteil der Unterweisung: Beschäftigte müssen nicht nur Schutzausrüstung erhalten, sondern auch lernen, sie korrekt anzulegen, zu pflegen und rechtzeitig auszutauschen.

Praxis im Betrieb

Typische PSA in Gastronomie und Großküche:

BereichSchutzausrüstung
Zerlegen, AufschnittSchnittschutzhandschuhe
Boden, KüchenarbeitRutschfestes, geschlossenes Schuhwerk
Umgang mit HitzeHitzeschutzhandschuhe, Topflappen
Reinigung, DesinfektionChemikalienbeständige Handschuhe, ggf. Schürze
Allgemeine KüchenarbeitSchürze, ggf. Kopfbedeckung
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Tipp: Bewahren Sie PSA an einem festen, leicht zugänglichen Ort auf und ersetzen Sie beschädigte oder abgenutzte Ausrüstung sofort — abgenutzte Schnittschutzhandschuhe bieten keinen verlässlichen Schutz mehr.

Ein häufiger Fehler: PSA wird angeschafft, aber die Benutzung nicht kontrolliert oder nicht Teil der Unterweisung. Dokumentieren Sie deshalb Ausgabe und Unterweisung gemeinsam — wer welche Schutzausrüstung erhalten hat und wie sie zu benutzen ist, gehört in denselben Nachweis. Auch beim Umgang mit Mitteln aus dem Reinigungs- und Desinfektionsplan gehört die passende PSA zur festgelegten Vorgehensweise.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber PSA bezahlen?

Ja. Die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ist eine kostenlose Arbeitgeberpflicht. Beschäftigte dürfen nicht verpflichtet werden, Schutzausrüstung selbst zu kaufen oder deren Kosten zu tragen.

Welche PSA brauche ich in der Gastronomieküche konkret?

Das hängt von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab, typisch sind aber Schnittschutzhandschuhe für Zerlege- und Aufschnittarbeiten, rutschfestes Schuhwerk und Hitzeschutz im Umgang mit Fritteuse und Töpfen. Beim Reinigen kommen chemikalienbeständige Handschuhe hinzu.

Was passiert, wenn Mitarbeitende die PSA nicht tragen?

Der Arbeitgeber muss die Benutzung aktiv durchsetzen und im Rahmen der Unterweisung einfordern, da er sonst seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt. Bei einem Arbeitsunfall ohne getragene Schutzausrüstung drohen sowohl arbeitsrechtliche als auch versicherungsrechtliche Konsequenzen für Betrieb und Beschäftigte.

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