🧯Brandschutz

Brandschutzunterweisung

Die Brandschutzunterweisung informiert Beschäftigte jährlich über Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Löscheinrichtungen und den Sammelplatz.

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Brandschutzunterweisung — Illustration

Die Brandschutzunterweisung vermittelt Beschäftigten praxisnah, wie sie sich im Brandfall verhalten: wie sie Alarm auslösen, wo sich Löscheinrichtungen und Fluchtwege befinden und wo der Sammelplatz außerhalb des Gebäudes liegt. Sie ist keine allgemeine Belehrung, sondern soll im Ernstfall automatisiertes, richtiges Handeln ermöglichen.

Gerade in der Gastronomie ist das relevant: Aushilfen, Saisonkräfte und häufig wechselndes Personal bringen dieses Wissen selten von selbst mit, und im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wer nie gezeigt bekommen hat, wo der nächste Feuerlöscher hängt oder welcher Ausgang der nächste ist, verliert in einer Stresssituation wertvolle Zeit.

Die Brandschutzunterweisung ist kein einmaliges Ereignis, sondern eine wiederkehrende Pflicht — meist organisatorisch mit der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung verbunden, inhaltlich aber ein eigenständiger Baustein.

Rechtsgrundlage

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen — Brandschutz ist fester Bestandteil dieser allgemeinen Unterweisung. Sie ist mindestens jährlich zu wiederholen, außerdem vor Aufnahme der Tätigkeit und bei relevanten Veränderungen im Betrieb, etwa neuen Räumen oder Geräten. Für Jugendliche schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine halbjährliche Wiederholung vor. Ergänzend verlangt die DGUV Vorschrift 1 die Unterweisung als Präventionsmaßnahme; die konkreten Inhalte leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung und, sofern vorhanden, aus Teil B der Brandschutzordnung ab.

Praxis im Betrieb

  • Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, Raum verlassen, Türen schließen ohne abzusperren, keine Aufzüge nutzen.
  • Alarmierung: Notruf absetzen, interne Meldewege und Ansprechpartner kennen.
  • Löscheinrichtungen: Standort und Bedienung von Feuerlöschern, ergänzt um die Besonderheit des Fettbrandlöschers an der Fritteuse — dieselben Geräte, die auch bei der turnusmäßigen Feuerlöscher-Prüfung kontrolliert werden.
  • Fluchtwege und Sammelplatz: Kürzester Weg nach draußen, Treffpunkt außerhalb des Gebäudes zur Vollständigkeitskontrolle.

Führen Sie die Unterweisung mündlich mit praktischem Bezug durch, etwa als kurzen Rundgang zu Löschern und Fluchtwegen, und ergänzen Sie sie bei Bedarf um eine praktische Löschübung. Dokumentieren Sie Datum, Inhalt und Teilnehmer schriftlich mit Unterschrift — dieser Nachweis zählt bei Kontrollen und im Schadenfall.

💡
Tipp: Unterweisen Sie neue Mitarbeitende am ersten Arbeitstag, nicht erst bei der nächsten Sammelschulung — in einem digitalen Betriebstagebuch lässt sich der Termin pro Person automatisch terminieren.

Typischer Fehler: Aushilfen werden übergangen, weil sie „nur kurz da" sind, oder die Unterweisung verkommt zur reinen Unterschriftenliste ohne echte Vermittlung der Inhalte.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung stattfinden?

Mindestens jährlich, zusätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit und bei relevanten Veränderungen im Betrieb. Für Jugendliche gilt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine halbjährliche Wiederholung.

Was muss inhaltlich vermittelt werden?

Verhalten im Brandfall, die richtige Alarmierung, Standort und Nutzung der Löscheinrichtungen sowie Fluchtwege und Sammelplatz. In Gastroküchen gehört der Umgang mit Fettbränden ausdrücklich dazu.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Ja, Datum, Inhalt und Teilnehmer sind schriftlich festzuhalten und von den Beschäftigten zu bestätigen. Die Nachweise belegen bei Kontrollen oder im Schadenfall, dass der Pflicht nachgekommen wurde.

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