Häufige Fragen zu Fettabscheidern

25 häufig gestellte Fragen rund um Fettabscheider-Pflichten, Entsorgung, Kosten und Betrieb – mit kurzen, verständlichen Antworten.

Aktualisiert am 18.02.2026
~3 Min. Lesezeit

Häufige Fragen zu Fettabscheidern

Grundlagen

1. Was ist ein Fettabscheider?

Ein Fettabscheider ist eine Vorrichtung, die Fette und Öle aus dem Abwasser abtrennt, bevor es ins öffentliche Kanalnetz gelangt. Er funktioniert nach dem Schwerkraftprinzip: Fett ist leichter als Wasser und steigt nach oben, Schlamm sinkt nach unten.

2. Brauche ich als Gastronom einen Fettabscheider?

Ja, in der Regel schon. Sobald Sie gewerblich Speisen zubereiten und fetthaltiges Abwasser erzeugen, ist ein Fettabscheider vorgeschrieben – unabhängig von der Betriebsgröße.

3. Welches Gesetz schreibt den Fettabscheider vor?

Die Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den Landeswassergesetzen, der kommunalen Entwässerungssatzung sowie den technischen Normen DIN EN 1825 und DIN 4040-100.

4. Gilt die Pflicht auch für kleine Imbisse?

Ja. Es gibt keine Mindestgröße. Auch ein Ein-Personen-Imbiss mit Fritteuse braucht einen Fettabscheider.

5. Wer kontrolliert, ob ich einen Fettabscheider habe?

Die Untere Wasserbehörde und der Kanalnetzbetreiber Ihrer Kommune. Kontrollen können unangemeldet stattfinden.

Einbau & Technik

6. Welche Nenngröße brauche ich?

Die Nenngröße wird nach DIN EN 1825-2 berechnet, basierend auf Mahlzeiten pro Tag, angeschlossenen Geräten und Art der Küche. Ein Fachplaner oder Installateur berechnet die korrekte Größe.

7. Was kostet ein Fettabscheider?

Gerät: 800–12.000 € je nach Größe. Einbau: 500–20.000 € (Freiaufstellung vs. Erdeinbau). Laufende Kosten: 2.000–6.000 €/Jahr.

8. Kann ich den Fettabscheider unter der Spüle einbauen?

Kleine Anlagen (NS 1–2) können freiaufgestellt unter oder neben der Spüle installiert werden. Größere Anlagen erfordern einen separaten Raum oder Erdeinbau.

9. Brauche ich einen Probenahmeschacht?

In den meisten Kommunen ja. Er ermöglicht dem Kanalnetzbetreiber die Entnahme von Abwasserproben hinter dem Abscheider.

10. Was ist ein Schlammfang?

Der Schlammfang sitzt vor dem eigentlichen Fettabscheider und fängt schwere Feststoffe (Speisereste, Sand) auf. Er ist in den meisten Anlagen integriert.

Betrieb & Pflichten

11. Wie oft muss der Fettabscheider entleert werden?

Mindestens alle 4 Wochen oder wenn die Speicherkapazität für Fett oder Schlamm erreicht ist – je nachdem, was zuerst eintritt.

12. Was ist eine Eigenkontrolle?

Sie prüfen monatlich: Fettschichtdicke, Schlammstand, Geruch, Temperatur, Funktion der Einbauteile. Ergebnisse werden im Betriebstagebuch dokumentiert.

13. Muss ich ein Betriebstagebuch führen?

Ja, das ist Pflicht. Darin dokumentieren Sie Eigenkontrollen, Entsorgungen, Wartungen und Auffälligkeiten.

14. Wie oft muss eine Wartung stattfinden?

Halbjährlich durch qualifiziertes Fachpersonal.

15. Was ist die Generalinspektion?

Eine umfassende Prüfung alle 5 Jahre durch einen WHG-Fachbetrieb: Dichtheitsprüfung, Zustandsbewertung aller Komponenten.

16. Darf ich den Fettabscheider selbst entleeren?

Nein. Die Entsorgung muss durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen (Entsorgungsfachbetrieb) erfolgen. Der Inhalt ist Sonderabfall.

Entsorgung & Kosten

17. Was kostet eine Entsorgung?

Zwischen 150 und 600 € pro Termin, abhängig von Anlagengröße und Region.

18. Kann ich nur das Fett abschöpfen lassen?

Nein. Es muss eine Vollentleerung erfolgen (Fett + Wasser + Schlamm). Reine Fettabschöpfung ist nicht normkonform.

19. Was passiert mit dem Abscheiderinhalt?

Er wird zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage gebracht – typischerweise einer Kläranlage oder Biogas-Anlage – und dort behandelt.

20. Welche Abfallschlüsselnummer hat Fettabscheiderinhalt?

19 08 09 (Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten).

Strafen & Risiken

21. Was passiert, wenn ich keinen Fettabscheider habe?

Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 €, eine Nachinstallationspflicht mit Fristsetzung und im Extremfall ein Einleiteverbot.

22. Was passiert bei fehlender Dokumentation?

Fehlende Nachweise werden bei Kontrollen wie fehlende Entsorgung gewertet. Es drohen Bußgelder und Auflagen.

23. Hafte ich, wenn mein Entsorger illegal entsorgt?

Als Betreiber tragen Sie die Erzeugerverantwortung. Beauftragen Sie nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und bewahren Sie Nachweise auf.

Sonderfälle

24. Brauche ich als Bäckerei einen Fettabscheider?

Kommt drauf an: Eine reine Brotbäckerei ohne Imbiss möglicherweise nicht. Sobald fetthaltige Speisen zubereitet werden oder ein Café angeschlossen ist, in der Regel schon. Fragen Sie Ihre Kommune.

25. Was gilt für Food Trucks?

Food Trucks müssen fetthaltiges Abwasser kontrolliert sammeln (Auffangtank). An festen Stellplätzen mit Kanalanschluss kann ein mobiler Fettabscheider vorgeschrieben werden. Details regelt die Kommune.

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