🌡️HACCP & Lebensmittelhygiene

Wareneingangskontrolle

Die Wareneingangskontrolle prüft jede Anlieferung auf Temperatur, Haltbarkeit, Verpackung und Lieferschein, bevor sie ins Lager geht.

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Wareneingangskontrolle — Illustration

Die Wareneingangskontrolle ist die erste Prüfstufe im Küchenbetrieb: Bevor eine Lieferung ins Lager, den Kühlraum oder die Küche gelangt, wird sie systematisch auf Auffälligkeiten geprüft. Erst nach dieser Kontrolle entscheidet sich, ob die Ware angenommen oder zurückgewiesen wird.

Für Gastronomiebetriebe ist dieser Schritt deshalb so wichtig, weil er verhindert, dass bereits mangelhafte Ware überhaupt erst in die weitere Verarbeitung gelangt. Eine unterbrochene Kühlkette, ein überschrittenes Haltbarkeitsdatum oder eine beschädigte Verpackung lassen sich am Wareneingang oft noch folgenlos korrigieren – einmal eingelagert oder verarbeitet, wird der Umgang mit dem Problem deutlich aufwendiger.

Die Wareneingangskontrolle ist zugleich der erste Datenpunkt für die spätere Rückverfolgbarkeit: Wer wann welche Charge von welchem Lieferanten übernommen hat, muss sich im Nachhinein nachvollziehen lassen.

Technischer Hintergrund

Die Wareneingangskontrolle ist keine eigenständig kodifizierte Einzelpflicht, sondern Teil der allgemeinen HACCP-Verpflichtung aus VO (EG) 852/2004, Artikel 5: Der Wareneingang gilt in den meisten Küchenbetrieben als kritischer Lenkungspunkt, weil sich hier die Qualität der weiterverarbeiteten Rohware entscheidend beeinflussen lässt, bevor sie Teil des eigenen Prozesses wird.

Vier Prüfpunkte haben sich in der Praxis als Mindeststandard etabliert:

PrüfpunktWorauf geachtet wird
TemperaturKühlpflichtige Ware direkt bei Anlieferung messen, siehe Kühlkette
Mindesthaltbarkeits-/VerbrauchsdatumAusreichender Resthaltbarkeitszeitraum bis zur Verarbeitung
VerpackungUnversehrt, sauber, keine Beschädigung oder Verschmutzung
LieferscheinÜbereinstimmung mit gelieferter Ware, Menge, Charge

Praxis im Betrieb

Die Kontrolle sollte bei jeder Lieferung erfolgen, nicht nur stichprobenartig – gerade bei Stammlieferanten schleicht sich sonst leicht Nachlässigkeit ein.

  1. Ware bei Anlieferung sichten, bevor sie ins Lager verräumt wird.
  2. Kühlpflichtige Produkte mit einem kalibrierten Einstichthermometer messen.
  3. Verpackung und Datum prüfen, Lieferschein mit der tatsächlichen Lieferung abgleichen.
  4. Bei Abweichung entscheiden: annehmen, reklamieren oder zurückweisen.
  5. Ergebnis dokumentieren – auch bei einwandfreier Ware.
⚠️
Achtung: Eine häufige Fehlerquelle ist, nur auffällige Lieferungen zu dokumentieren und unauffällige stillschweigend durchzuwinken. Für die Behörde zählt aber die lückenlose Aufzeichnung aller Kontrollen, nicht nur der Beanstandungen.
💡
Tipp: Legen Sie feste Ansprechpersonen für die Warenannahme fest und schulen Sie diese gezielt auf die vier Prüfpunkte – das reduziert Fehler durch wechselndes oder unerfahrenes Personal spürbar.

Wird eine Lieferung zurückgewiesen, gehört auch das in die Aufzeichnung: Datum, Grund, betroffene Menge und weiteres Vorgehen mit dem Lieferanten. Detaillierte Richtwerte für die Temperaturkontrolle am Wareneingang liefert der Fachartikel HACCP-Temperaturkontrolle in der Gastronomie.

Häufige Fragen

Muss jede Lieferung einzeln kontrolliert und dokumentiert werden?

Ja. Jede Anlieferung kühlpflichtiger oder leicht verderblicher Ware sollte einzeln geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden – unabhängig davon, ob eine Auffälligkeit festgestellt wurde. Nur so lässt sich später lückenlos nachweisen, dass die Kontrolle stattgefunden hat.

Wann darf eine Lieferung zurückgewiesen werden?

Immer dann, wenn ein Prüfpunkt eine relevante Abweichung zeigt, etwa eine deutlich zu hohe Temperatur, ein überschrittenes Datum oder eine beschädigte Verpackung. Die Entscheidung liegt beim Betrieb, sollte aber nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.

Wer darf die Wareneingangskontrolle durchführen?

Grundsätzlich jede eingewiesene Person im Betrieb – eine besondere Qualifikation ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass die Person die Prüfpunkte kennt, Messgeräte korrekt bedienen kann und im Zweifelsfall Ware zurückweisen darf, ohne Rücksprache mit Vorgesetzten abwarten zu müssen.

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