❄️Kälte & Lüftung

Dichtheitskontrolle (Kälteanlagen)

Regelmäßige Prüfpflicht für Kälteanlagen mit F-Gasen — das Intervall richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Kältemittel-Füllmenge.

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Dichtheitskontrolle (Kälteanlagen) — Illustration

Die Dichtheitskontrolle ist die regelmäßige technische Prüfung einer Kälte- oder Klimaanlage auf Kältemittelverlust. Sie ist die zentrale Betreiberpflicht aus der F-Gase-Verordnung und betrifft jede ortsfeste Anlage, deren Kältemittel-Füllmenge oberhalb der gesetzlichen Bagatellschwelle liegt.

Hintergrund ist die hohe Klimawirkung fluorierter Kältemittel: Schon kleine, schleichende Leckagen an Verschraubungen, Ventilen oder Verdichtern setzen erhebliche Mengen klimaschädlicher Gase frei — und verschlechtern gleichzeitig die Kälteleistung der Anlage. Die Dichtheitskontrolle soll solche Lecks frühzeitig aufdecken, bevor sie zu größeren Ausfällen oder teuren Nachfüllmengen führen.

Für Gastronomiebetriebe mit Kühlzelle, Tiefkühlraum oder zentraler Klimaanlage ist die Dichtheitskontrolle keine Kür, sondern eine wiederkehrende Pflicht mit festen Fristen — deren Einhaltung sich, anders als eine einmalige Wartung, dauerhaft im Kalender niederschlagen muss.

Rechtsgrundlage

Die Pflicht zur Dichtheitskontrolle ergibt sich aus der F-Gase-Verordnung, der VO (EU) 2024/573. Sie schreibt vor, dass ortsfeste Anlagen mit fluorierten Kältemitteln oberhalb bestimmter Füllmengen-Schwellen in festen Intervallen auf Dichtheit geprüft werden müssen. Die Prüfung darf ausschließlich durch zertifiziertes Personal eines Kältefachbetriebs erfolgen — eine Zertifizierung, die der Betreiber selbst nicht benötigt, aber bei der Beauftragung einfordern sollte.

Zuständig für die Überwachung sind die Landesbehörden der Bundesländer, meist die Gewerbeaufsicht oder Umweltämter. Die konkreten Pflichten für Gastronomiebetriebe fasst der Artikel F-Gas-Pflichten Gastronomie zusammen.

Praxis im Betrieb

Wie oft die Dichtheitskontrolle fällig ist, hängt vom CO₂-Äquivalent der Kältemittel-Füllmenge ab — also der Kältemittelmenge multipliziert mit deren Treibhauspotenzial (GWP):

Füllmenge (CO₂-Äquivalent)Ohne Leckage-ErkennungMit Leckage-Erkennungssystem
unter 5 t CO₂ekeine Prüfpflichtkeine Prüfpflicht
ab 5 t CO₂emind. alle 12 Monatemind. alle 24 Monate
ab 50 t CO₂emind. alle 6 Monatemind. alle 12 Monate
ab 500 t CO₂emind. alle 3 Monatemind. alle 6 Monate

Ein zertifiziertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt die zulässigen Prüfabstände — für Betriebe mit größeren Anlagen kann sich die Investition dadurch lohnen.

💡
Tipp: Lassen Sie das CO₂-Äquivalent Ihrer Anlage einmalig durch den Kältefachbetrieb berechnen und im Anlagen-Logbuch festhalten. So wissen Sie sofort, welches Intervall gilt, ohne bei jeder Prüfung neu rechnen zu müssen.

Jedes Prüfergebnis gehört mit Datum, Prüfer und Befund ins Betriebstagebuch der jeweiligen Anlage. Bei mehreren Kälteanlagen führen Sie für jede ein eigenes Protokoll — die Fristen laufen unabhängig voneinander. Wird eine Leckage festgestellt, ist nach der Reparatur eine Folgeprüfung fällig: frühestens nach 24 Stunden, spätestens nach einem Monat.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob meine Anlage prüfpflichtig ist?

Maßgeblich ist die Kältemittel-Füllmenge Ihrer Anlage, umgerechnet in Tonnen CO₂-Äquivalent. Liegt sie unter 5 t CO₂e, besteht keine Prüfpflicht. Den genauen Wert ermittelt ein Kältefachbetrieb anhand von Füllmenge und GWP-Wert des Kältemittels.

Was passiert bei einem festgestellten Leck?

Der Fachbetrieb muss die Undichtigkeit unverzüglich reparieren. Anschließend ist eine Folge-Dichtheitsprüfung erforderlich — frühestens 24 Stunden, spätestens einen Monat nach der Reparatur. Beide Vorgänge gehören ins Anlagenprotokoll.

Kann ich die Dichtheitskontrolle selbst durchführen, wenn ich handwerklich erfahren bin?

Nein. Die Prüfung ist zertifiziertem Fachpersonal vorbehalten, unabhängig von Ihrer eigenen Erfahrung. Sie können als Betreiber lediglich einen qualifizierten Kältefachbetrieb beauftragen und die Durchführung sowie das Ergebnis dokumentieren.

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