
Befallsdokumentation ist die schriftliche Erfassung eines konkreten Schädlingsbefalls: was genau festgestellt wurde, wo, in welchem Umfang und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden. Sie unterscheidet sich vom laufenden Kontrollprotokoll des Schädlingsmonitorings, das jede Begehung unabhängig vom Ergebnis festhält: Die Befallsdokumentation greift gezielt dann, wenn ein Kontrollbefund tatsächlich positiv ausfällt.
Für Betreiber ist sie der entscheidende Nachweis bei einer Behördenkontrolle. Sie belegt, dass der Betrieb nicht nur passiv Kontrollstellen aufgestellt hat, sondern bei einem tatsächlichen Problem reagiert und den Fall bis zum Abschluss verfolgt hat. Eine lückenhafte Befallsdokumentation wird von Prüfern regelmäßig als Indiz für unzureichendes Hygienemanagement gewertet – unabhängig davon, wie gut das übrige System aufgestellt ist.
Rechtsgrundlage
Ein eigenständiges Gesetz mit konkreten Formatvorgaben für die Befallsdokumentation gibt es nicht. Sie leitet sich aus der allgemeinen Dokumentationspflicht der VO (EG) 852/2004 und dem HACCP-Grundsatz ab, wonach Maßnahmen zur Gefahrenbeherrschung nachvollziehbar aufgezeichnet werden müssen. Ohne schriftlichen Nachweis gilt eine Maßnahme bei einer Kontrolle im Zweifel als nicht durchgeführt.
Kontrolliert wird die Dokumentation durch das örtliche Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinäramt. Wie lange Sie Aufzeichnungen aufbewahren, richtet sich nach der gleichen Praxis wie beim Betriebstagebuch – viele Betriebe orientieren sich an mehrjährigen Zeiträumen. Eine vollständige Übersicht der Pflichtinhalte liefert der Artikel Schädlingsmonitoring in der Gastronomie.
Praxis im Betrieb
Bei festgestelltem Befall gehören folgende Angaben in die Dokumentation:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Schädlingsart | Mäuse, Schaben, Mehlmotten |
| Ort | Stationsnummer, Raum, Bereich |
| Umfang | Einzelfund, mehrere Nachweise, akuter Befall |
| Sofortmaßnahme | Reinigung, Abdichtung, Nachbeköderung |
| Eingesetztes Mittel | Bezeichnung, Menge, ausführende Person |
| Nachkontrolle | Termin und Ergebnis der Erfolgskontrolle |
Tragen Sie den Befund zeitnah ein, am besten direkt bei der Feststellung und nicht erst am Ende der Woche aus dem Gedächtnis rekonstruiert. Ein häufiger Fehler: Der erste Befund wird notiert, die Nachkontrolle aber vergessen. Ohne dokumentierten Abschluss wirkt der Fall bei einer Prüfung offen und ungeklärt.
Häufige Fragen
Was genau muss bei einem Schädlingsbefall dokumentiert werden?
Mindestens Art und Ort des Befalls, dessen Umfang, die ergriffenen Sofortmaßnahmen, eingesetzte Mittel samt Menge und ausführender Person sowie das Ergebnis einer späteren Nachkontrolle. Nur mit diesen Angaben lässt sich der Fall bei einer Behördenkontrolle nachvollziehen.
Reicht ein Kontrollprotokoll ohne Befall als Nachweis?
Ja, auch ein negativer Befund gehört ins laufende Kontrollprotokoll und zeigt, dass regelmäßig kontrolliert wird. Die eigentliche Befallsdokumentation kommt zusätzlich zum Einsatz, sobald tatsächlich ein Befund vorliegt.
Wie lange muss die Befallsdokumentation aufbewahrt werden?
Eine bundesweit einheitliche Frist ist nicht festgelegt. In der Praxis orientieren sich Betriebe an mehrjährigen Aufbewahrungszeiträumen, wie sie auch für andere Hygienenachweise üblich sind. Klären Sie den für Ihren Betrieb konkret verlangten Zeitraum im Zweifel mit der zuständigen Behörde.
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